Bundeskartellamt: Deutsche Bahn muss Online-Drittanbietern Provisionen bezahlen
Die Deutsche Bahn AG hat verhält sich aus der Sicht des Bundeskartellamts gegenüber Mobilitätsplattformen diskriminierend. Die Behörde ist der Ansicht, dass Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, Rabattverbote und die Verweigerung von Provisionen wettbewerbswidrig sind. Die DB AG