Ersatzbeförderung: Lufthansa erleidet Schlappe vor dem Bundesgerichtshof
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften im Falle von der Airline gestrichenen Flügen bei Umbuchungen keinen Aufpreis verlangen dürfen. Die Passagiere dürfen frei entscheiden wann sie ihre Ersatzbeförderung antreten wollen. Maßgeblich ist lediglich, dass