Die Ukraine gestattet nun Personen, die über vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 verfügen, die Einreise ohne Quarantäne bzw. PCR-Test. Neu ist auch, dass negative Antigen-Schnelltest-Befunde anerkannt werden.
Seitens der Ukraine werden alle Impfstoffe, ausgenommen der russische Sputnik V, akzeptiert. Es muss die vom Hersteller vorgesehene Anzahl von Teilimpfungen verabreicht worden sein. Die Dokumentation wird auf Papier und in elektronischer Form akzeptiert. Die Impfbestätigung muss in englischer Sprache ausgestellt sein. Davon ausgenommen sind Impfungen, die in der Ukraine verabreicht wurden. In diesem Fall wird selbstredend auch die Landessprache akzeptiert.
Antigen-Schnelltestbefunde dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Das Dokument wird in den Sprachen Englisch, Russisch und Ukrainisch angenommen. Alternativ kann ein negativer PCR-Befund vorgelegt werden, der ebenfalls in den zuvor genannten Sprachen abgefasst sein muss. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine anerkannte Übersetzung vorgelegt werden. Keine Einreiseerleichterungen gibt es derzeit für Genesene. Diese benötigen weiterhin einen negativen Coronatest.
Die nachstehenden Impfstoffe werden seitens der Ukraine anerkannt:
- Pfizer/BioNTech,
- Johnson & Johnson’s Janssen,
- AstraZeneca/Covishield (India),
- AstraZeneca/SKBio (South Korea),
- Moderna,
- Sinopharm,
- CoronaVac (Sinovac)