Die Ukraine lockert die Einreisebestimmungen für Nicht-Staatsbürger und akzeptiert künftig auch Genesungsnachweise. Weiters ist die vollständige Impfung nicht mehr erforderlich, sondern die Verabreichung der ersten Dosis ist ausreichend.
Akzeptiert werden weiterhin alle von der WHO zugelassenen Impfstoffe. Das hat zur Folge, dass der russische Sputnik V nicht anerkannt wird. Der Impfnachweis hat in ukrainischer oder englischer Sprache vorgelegt so werden. Die EU-Impfzertifikate, die in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch gehalten sind, werden seitens der Ukraine akzeptiert.
Analog verhält es sich mit Genesungsnachweisen. Diese haben ebenfalls in ukrainischer oder englischer Sprache vorgelegt zu werden. Anerkannt werden auch die EU-Zertifikate. Bei Attesten hat eine Übersetzung in die ukrainische oder englische Sprache vorgelegt zu werden.
Unverändert bleibt, dass die Einreise – mit Ausnahme von Hochrisikogebieten – auch unter Vorlage eines negativen Tests (Antigen oder PCR, maximal 72 Stunden alt) möglich bleibt. Auch die Versicherungspflicht bleibt unangetastet.