Urlaub im Corona-Winter: Kleingedrucktes genau lesen

Riviera Bay (Foto: Jan Gruber).
Riviera Bay (Foto: Jan Gruber).

Urlaub im Corona-Winter: Kleingedrucktes genau lesen

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In Österreich gilt seit Montag ein so genannter „Lockdown für Ungeimpfte“ und gleichzeitig landen der Alpenstaat und die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Einreisebestimmungen auf immer mehr „roten Listen“. Das macht die Urlaubsplanung nicht gerade einfacher und man sollte einige Dinge beachten.

Zunächst sollten Urlaubswillige ihre bestehenden Versicherungen genau prüfen und bei Unklarheiten auch die jeweilige Assekuranz kontaktieren. Besonders wichtig ist dabei herauszufinden, ob – und wenn ja unter welchen Umständen – eine Reiserücktrittsversicherung besteht. Die Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Es empfiehlt sich ausdrücklich anzufragen, ob Deckungsschutz in folgenden Situationen besteht: 1.) Einreise in das Urlaubsland wegen unerfüllbarer Einreisebestimmungen nicht möglich, 2.) Lockdown am Zielort (z.B. geschlossene Hotels), 3.) Covid-Erkrankung der Reisenden, 4.) offizielle Reisewarnung der Bundesregierung und 5.) Quarantäne als Verdachtsfall oder K1-Kontaktperson.

Es ist ausdrücklich zu empfehlen, dass die Anfrage per E-Mail, Brief oder Fax gestellt wird, so dass der Versicherer schriftlich antworten muss. Im Falle des Falles kann es hilfreich sein, wenn man bei späterer Zahlungsverweigerung etwas in der Hand hat, mit dem man die Assekuranz konfrontieren kann.

Wichtig ist auch, dass bei Inanspruchnahme von Reiserücktrittsversicherungen die Bedingungen genau eingehalten werden. Hier gibt es beispielsweise Fristen zur Vorlage der Unterlagen, die berücksichtigt werden müssen. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Kurzfristige Buchungen sind sinnvoll

Hinsichtlich der Buchung von Urlaubsreisen sollte man sich aufgrund der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie eher auf die Kurzfristigkeit verlassen. Je kurzfristiger Tickets oder Reisen gebucht werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass nichts dazwischen kommt. Bei langfristigen Buchungen können sowohl der Tour Operator als auch der Versicherer argumentieren, dass es vorhersehbar war, dass sich die Lage weiter verschlechtern wird.

Viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter setzen mittlerweile den Großteil ihrer Kapazität innerhalb einer Woche vor dem Abflug ab. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass das Wunschziel bereits vergriffen ist, denn derzeit ist das Angebot größer als die Nachfrage. Preislich ist es eine Art Lotteriespiel, denn manchmal werden Restkontingente regelrecht verscherbelt und manchmal auch gezielt teuer verkauft, weil die Mehrheit der Urlaubswilligen erst kurzfristig bucht.

Egal, ob pauschal oder individuell: Kleingedrucktes genau lesen

Bucht eine Pauschalreise so sollte das Kleingedruckte genau gelesen werden. Aus Deutschland ausgehend gibt es den Trend, dass immer weniger Tour Operators kostenfreie Stornierungen im Falle von Reisewarnungen zulassen. Man sollte sich dies schriftlich vom Reisebüro, aber noch besser vom Veranstalter selbst bestätigen lassen. Auch kostenpflichtige Stornopakete können eine Option sein, jedoch gilt es besonders genau auf das Kleingedruckte zu achten und jede Unklarheit sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.

Bucht man Flüge, Hotel und sonstige Leistungen selbst, muss man bei jedem Leistungsträger genau schauen. Bei Beherbergungsbetrieben ist zu beachten, dass im Streitfall das Recht des jeweiligen Landes und nicht jenes Heimatlandes gilt. Wenn möglich sollte man einen flexiblen Tarif mit Bezahlung an der Rezeption buchen. Sollte es diese Möglichkeit nicht geben, sollte man unbedingt mit dem Hotelier eine Stornomöglichkeit vereinbaren und das schriftlich. Es empfiehlt sich auch eventuelle Anzahlungen nur per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift zu leisten, um im Streitfall am längeren Hebel zu sitzen, denn das Geld kann in vielen Fällen zurückgeholt werden. Bei Banküberweisungen geht das nicht so einfach.

Bei der Buchung von Flugtickets sollte man ausschließlich direkt bei der jeweiligen Airline buchen, denn viele Vermittlerportale erweisen sich im Streitfall als ernsthaftes Problem und brillieren mit quasi nicht vorhandenem Kundenservice oder gar Falschinformationen. Manche Airlines gestatten zumindest einmalig eine kostenfreie Umbuchung. Dabei ist zu beachten, dass wenn der neue Flug teurer ist, dass dann die Tarifdifferenz nachbezahlt werden muss. Vorsicht: Nicht alle Fluggesellschaften geben diese Möglichkeit! Vor dem Klick auf „Buchen“ sollte man die Bedingungen genau lesen. Das gilt auch dann, wenn man einen teureren flexiblen Tarif bucht, denn bei manchen Airlines ist eine eventuelle Rückerstattung nur als Gutschein vorgesehen.

Einreisebestimmungen im Auge behalten

Zusammenfassend ist festzuhalten: Urlaub ist Zeiten von Coronawellen ist möglich, aber Reisende müssen selbst einige Schritte beachten und setzen, um sich und ihr Geld für den Fall der Fälle absichern zu können. Noch nie war es so wichtig das Kleingedruckte zu lesen und sich eventuelle Fragen schriftlich beantworten zu lassen.

Auch sollte man beachten, dass man die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes und für die Rückreise auch jene des Heimatlandes erfüllen muss. Diese können sich zum Teil stark unterscheiden und sich auch rasch ohne Vorankündigung ändern. Daher sollte man diese im Auge behalten, so dass es keine unangenehmen Überraschungen gibt.

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