Das Ticketrückerstattungs-Dilemma blieb offenbar nicht ohne Nachspiel: Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in 21 Fällen gegen Fluggesellschaften Bußgelder verhängt, die Ticketkosten von Corona-bedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht rückvergütet haben.
Im letzten Jahr klappte die Rückerstattung wohl. Denn da musste gar keine Airline für eine Strafzahlung in die Tasche greifen. Details zur Höhe der Geldstrafen für die betroffenen Airlines können hingegen nicht genannt werden. „Wir können keine nähere Angabe zur Bußgeldhöhe machen, da die im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu beachtenden Rechte der jeweils Betroffenen dies nicht zulassen“, so ein Sprecher der Behörde gegenüber dem Handelsblatt. Die Entscheidung über die Bußgeldhöhe werde „im jeweiligen Einzelfall, unter Berücksichtigung der Schwere und Häufigkeit des festgestellten Verstoßes, getroffen“.