Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt.
Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Eurowings verweigerte jegliche Ausgleichszahlung mit dem Argument, dass das Versäumen des ersten Fluges nicht kausal für die verspätete Ankunft in Wien war und dass die Flüge nicht im Rahmen einer einheitlichen Buchung gebucht wurden. Das sah das BG Schwechat anders: Die Flüge Punta Cana – Köln – Wien stellen hier eine Gesamtheit dar, weil sie Gegenstand einer einzigen Buchung waren. Vorliegend war die Verspätung des ersten Teilfluges in Kombination mit dem von Eurowings unterlassenen Durchchecken der Fluggäste bis zu ihrem Endziel Wien sehr wohl ursächlich dafür, dass sie den Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten und erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden in Wien landeten. Das Gericht sprach den Konsumenten jeweils 600 Euro wegen der Flugverspätung von fünf Stunden zu.