Wien: Corona-Einreisekontrollen mit Schwachstellen

Klein, schmal, eng und zu wenige Abstandsmarkierungen: Hier führt das Bundesheer bei Nonschengen-Ankünften die Kontrollen durch (Foto: Robert Spohr).
Klein, schmal, eng und zu wenige Abstandsmarkierungen: Hier führt das Bundesheer bei Nonschengen-Ankünften die Kontrollen durch (Foto: Robert Spohr).

Wien: Corona-Einreisekontrollen mit Schwachstellen

Klein, schmal, eng und zu wenige Abstandsmarkierungen: Hier führt das Bundesheer bei Nonschengen-Ankünften die Kontrollen durch (Foto: Robert Spohr).
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Personen, die nach Österreich einreisen wollen und aus einem Gebiet kommen, das mit einer Reisewarnung belegt ist, müssen in Quarantäne. Davon ausgenommen sind Passagiere, die einen negativen PCR-Test, dessen Abnahme nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen können. Weiters haben Einwohner Österreichs – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – die Möglichkeit binnen 48 Stunden den Test nachzuholen. Ist das Ergebnis negativ, ist die Absonderung beendet. Soweit die bekannte Theorie, doch wie läuft es in der Praxis?

Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Flug aus der Schengen-Region oder einem Drittstaat ankommt. Bei Ländern, die nicht dem EU-Schengengebiet angehören, ist es recht einfach, denn es findet eine verpflichtende Passkontrolle statt und zwar ganz unabhängig von der Corona-Pandemie. Unmittelbar vor der Kontrollstation der Polizei übernehmen Soldaten des Bundesheers im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (zuständige Gesundheitsbehörde) die Kontrolle der Unterlagen. Wer einen negativen PCR-Test hat, zeigt diesen gemeinsam mit dem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vor. Der Soldat oder die Soldatin überprüft die Unterlagen, gibt dieses anschließend wieder zurück und wünscht einen schönen Tag.

Wichtig: Wer aus einem Gebiet, das quarantänepflichtig ist einreisen möchte und einen negativen PCR-Befund, der den Kriterien entspricht, vorlegen kann, muss das Formular, das per Mail durch die Airline zugeschickt wird oder aber an Bord ausgeteilt wird, nicht ausfüllen. Dieses wird nicht benötigt.

Etwas anders verhält es sich, wenn man nur auf der Durchreise ist oder keinen negativen PCR-Befund hat. In diesen Fällen muss das Formular ausgefüllt werden und gemeinsam mit dem Reisepass oder Personalausweis an das Bundesheer übergeben werden werden. Die Soldaten und Soldatinnen sind sehr gut geschult und bei Unklarheiten auch behilflich. Wer auf direktem Weg ausreist, beispielsweise nur in Wien gelandet ist, aber nach Bratislava möchte, muss das auf dem Vordruck angeben. Personen, die in Österreich wohnen, verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur Quarantäne, haben aber die Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test auf eigene Kosten nachzuholen. Ist dieser negativ, so endet die Absonderung.

Während Ankünfte im Non-Schengen-Bereich lückenlos kontrolliert werden können, ist es bei Schengen-Flügen ein wenig komplizierter. Diese werden zwar ebenfalls kontrolliert, jedoch unterscheidet sich die Art und Weise. Das hat auch seinen sehr guten Grund, denn die Einreise aus vielen Ländern, beispielsweise Deutschland, unterliegt nicht der Quarantäne. Somit gibt es keinen nennenswerten Unterschied, denn Passkontrollen finden im Regelfall nicht statt. Die Polizei hat allerdings jederzeit das Recht an jedem beliebigen Ort am Airport eine Personenkontrolle durchzuführen und zwar ganz unabhängig von der Corona-Pandemie.

Bei Einreisen aus Schengen-Ländern, die nicht quarantänepflichtig sind, führen die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, das Bundesheer und die Polizei nur stichprobenartige Kontrollen durch. Diese laufen normalerweise so ab, dass Reisende von Beamten angesprochen werden, ob diese sich in den letzten zehn Tagen in Österreich oder Ländern, die nicht unter Quarantänepflicht stehen, aufgehalten haben. Dieses Verfahren hat allerdings auch eine Schwachstelle: Wenn es sich um einen Passagier handelt, der beispielsweise aus Dubai kommend in Frankfurt oder München umgestiegen ist, so kann dieser unbemerkt „durchwitschen“, auch dann wenn er befragt wird, denn sofern nicht eindeutige Beweise vorliegen, kommt dieser ja aus Deutschland. Daher sind die Beamten auch auf ehrliche Angaben angewiesen, doch damit nehmen es viele Passagiere aus Angst vor Quarantäne nicht sonderlich genau. Es gelingt den Behörden aber immer wieder „Quarantäne-Schummler“ zu erwischen.

Bei Flügen, die nonstop aus einem Schengen-Gebiet, das quarantänepflichtig ist, ankommen, gibt es zwar keine Passkontrolle durch die Polizei, doch das Bundesheer prüft wer in Quarantäne muss und wer nicht. Wer in Wien nur umsteigt, sollte seine Bordkarte oder falls diese noch an einem Schalter abgeholt werden muss die Buchungsbestätigung dabei haben und vorweisen. Leider gibt es auch hier besondere „Schlaumeier“, die meinen die Behörden austricksen zu müssen: Erzählen, dass man in Wien nur umsteigen würde und dann durch einen anderen Ausgang in Richtung Gepäckausgabe gehen. Das klappt so gut wie nie, denn dort wird gelegentlich kontrolliert, denn auf der sprichwörtlichen Nudelsuppe dahergeschwommen sind die heimischen Behörden dann auch nicht. Ein solches Verhalten kann übrigens auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Natürlich gibt es überall Schlupflöcher und trotz intensiver Bemühungen kann es passieren, dass in Einzelfällen Passagiere „durchwitschen“. Den Behörden ist es aber nicht möglich zum Zwecke der Gesundheitsagenden auf die PNR-Datenbank zuzugreifen. Das ist schlichtweg nicht vorgesehen und die EU-Kommission leitete in diesem Zusammenhang auch ein Verfahren gegen Deutschland ein. Somit sind die Behörden auf ehrliche Angaben der Reisenden angewiesen. Das Befüllen des Formulars mit unwahren Angaben kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Irgendwelche abenteuerliche Expeditionen sich den Kontrollen zu entziehen übrigens auch. Derzeit sieht die Rechtslage in Österreich vor, dass Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in einem quarantänepflichtigen Gebiet aufgehalten haben, dies mitteilen müssen und zwar auch dann, wenn sie beispielsweise in Frankfurt umgestiegen sind. Das Unterlassen kann eine Geldbuße nach sich ziehen.

Kritik am Vorgehen der heimischen Behörden ist aber auch angebracht, denn der „Babyelefant“ wurde bei mehreren Lokalaugenscheinen von Aviation Direct im Kontrollbereich Non-Schengen-Ankunft gröblichst missachtet. Die ankommenden Reisenden, in beiden Fällen aus Kiew-Schuljany, standen dicht an dicht und Abstände wurden nicht eingehalten. Bodenmarkierungen, die hilfreich sein könnten, sind viel zu wenige vorhanden. Räumlich gesehen erscheint der Ort, an dem diese Kontrollen durchgeführt werden, wenig geeignet. In Zeiten von Corona wird mehr Platz benötigt, doch im Bereich G (Ankunft) ist es nun mal sehr eng und schmal. Im Altbau wäre mehr Platz vorhanden, doch dieser wird nicht genutzt. Die anwesende Security, aber insbesondere die Beamten der Polizei, des Bundesheeres und/oder der BH Bruck an der Leitha hätten das Einhalten der Abstände und das korrekte Tragen der MNS-Masken auch an Ort und Stelle einmahnen und durchsetzen können. In zumindest zwei Fällen, die sich in den letzten zwei Wochen ereignet haben, war das aber nicht der Fall. Aviation Direct war vor Ort.

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