April 26, 2021

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April 26, 2021

Breeze Airways: Neeleman will A220 auf die Langstrecke schicken

Das U.S.-amerikanische Startup Breeze Airways, hinter dem David Neeleman steht, plant sowohl Maschinen des Typs Airbus A220-300 als auch Embraer E190/195 zu betreiben. Während einer Onlinekonferenz erklärte Firmengründer Neeleman, dass man auf diese Dual-Strategie setzt. Zunächst wird man mit Regionaljets des brasilianischen Herstellers starten, denn die ersten A220-300 sollen erst ab Oktober 2021 ausgeliefert werden. Breeze Airways hat insgesamt 60 Einheiten bestellt. Der Manager nannte noch keine Destinationen, sagte aber, dass der Erstflug im Sommer 2021 stattfinden soll. Man befinde sich hinsichtlich des Zulassungsverfahrens auf der „Zielgeraden“. Insgesamt organisierte sich das Startup 74 Embraer-Regionaljets. Je nach Streckenprofil will man E190, E195 und später auch A220-300 einsetzen. Der zuletzt genannte Typ soll primär auf längeren Routen zum Einsatz kommen. Neeleman sagte auch explizit, dass der Airbus A220-300 auf der Langstrecke betrieben werden soll. Er hob hervor, dass die Kosten niedriger sind als jene des Airbus A321LR. In diesem Zusammenhang laufen mit dem Hersteller Gespräche über den Einbau von Zusatztanks, um die Reichweite dieses Maschinentyps weiter steigen zu können. Geplant ist unter anderem, dass mit A220 nach Europa und Südamerika geflogen werden soll. Genaue Ziele wurden aber nicht genannt.

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Treibstoffpumpen: EASA lässst A320 überprüfen

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA sieht bei einigen Maschinen der Typen Airbus A319, A320 und A321 eine mögliche Explosionsgefahr. Betroffen sind Flugzeuge, die vor dem 30. Juni 2015 produziert wurden und bestimmte Treibstoffpumpen verwenden. Laut der Lufttüchtigkeitsanweisung könnte es dazu kommen, dass ein lockerer Sperrstift am Impellerschaft eine Funkenquelle darstellen könnte. Das könnte laut EASA dann gefährlich werden, wenn die Pumpe nicht vollständig mit Kerosin gefüllt ist. Airbus legte der Behörde eine Liste mit Seriennummern vor. Die Behörde verfügte, dass die betroffenen Teile innerhalb von zehn Tagen, spätestens jedoch nach 50 Flügen, ausgetauscht werden müssen. Die Operator sollen von Hersteller Airbus ebenfalls kontaktiert werden. Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Betreiber die Nachbesserung unterlassen sollte, ist das betroffene Fluggerät automatisch mit einem Flugverbot belegt. Dieses gilt solange bis die Anweisung der EASA erfüllt wird.

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Indien-Flugverbote: Regierungen noch zurückhaltend

Eine in Indien aufgetretene Mutation des Coronavirus macht zunehmend Regierungen nervös. In Europa wurden bereits erste Fälle nachgewiesen, weshalb einige Politiker fordern, dass ein EU-weites Flugverbot für Indien erlassen werden sollte. Noch zeigen sich viele Staatsführungen zurückhaltend. Mit Stand Sonntag haben bereits unter anderem Großbritannien, Kanada, Kuweit und Hongkong Fakten geschaffen und einen Bann für in Indien gestartete Passagierflüge ausgesprochen. Deutschland stuft mit Wirksamkeit Montag, 26. April 2021 (Mitternacht) den genannten Staat als so genanntes Virusvariantengebiet ein. Das hat zur Folge, dass unter anderem Lufthansa – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nur noch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und/oder Wohnsitz in der Bundesrepublik befördern darf. Personen, die aus einem so genannten Variantengebiet nach Deutschland einreisen dürfen, müssen bereits vor dem Abflug einen negativen Coronatest vorlegen. In Deutschland muss man sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Möglichkeit des Freitestens besteht nicht. Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) forderte am Wochenende wiederholt, dass der Flugverkehr zwischen Indien und der Europäischen Union stark eingeschränkt werden solle. Er sieht gar den Erfolg der Impfaktionen in Gefahr.

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LSG schließt Küche in Tschechien

Die Gategroup wird die LSG-Küche im tschechischen Bor schließen. In einer Erklärung gab der Konzern an, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage spürbar gesunken ist und man unter anderem in Frankfurt und München ausreichende Kapazitäten zur Verfügung habe. Lufthansa verkaufte vor einiger Zeit das Europageschäft von LSG an den Mitbewerber Gategroup. Dieser fokussiert laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel nun die Produktion in Deutschland. Der vormalige Eigentümer setzte eher auf Outsourcing in Länder mit günstigeren Löhnen.

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Einreise nach Österreich: Hochinzidenzgebiete treffen nur Pendler

Im Zuge der letzten Verlängerung der Covid-Einreiseverordnung führte Österreich zusätzlich eine neue Kategorie „Hochinzidenzgebiet“ ein. Diese trifft in erster Linie Pendler, denn deren Testergebnisse sind nicht mehr sieben Tage, sondern nur noch maximal 72 Stunden gültig. Für die „Allgemeinheit“ hat die Listung in Anlage B der Verordnung keine unmittelbaren Auswirkungen. Österreich gestattet derzeit nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vatikan kommend die Einreise ohne Quarantäne. Aus allen anderen Staaten kommend gilt – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – eine zehntägige Absonderung, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann. Weiters muss bei der Einreise ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Besonderheit: Personen mit Wohnsitz in Österreich können diesen auch innerhalb von 48 Stunden im Inland nachholen. Mit Stand 25. April 2021 sind Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als so genannte Hochinzidenzgebiete eingestuft. Pendler müssen sich daher häufiger testen lassen. Zuletzt wurde die Republik Malta von der so genannten Anlage B gestrichen. Da derzeit keine Flugverbindungen zwischen Wien und Luqa bestehen, dürften sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Pendler gibt es jedoch zwischen den beiden Staaten. Beispielsweise soll es bei der Fluggesellschaft Lauda viele „Pendler“ zwischen den Büros Schwechat und Pieta (Malta) geben.

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Laudamotion: Stansted-Vorfall nun vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof muss sich mit dem Laudamotion-Triebwerksdefekt und der anschließenden Evakuierung der damaligen OE-LOA befassen. Der Vorfall ereignete sich am 1. März 2019 auf dem Flughafen London-Stansted. Eine Österreicherin verklagt das Unternehmen, da sie aufgrund des Zwischenfalls eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat. Die britischen Unfallermittler kritisierten in ihrem Abschlussbericht die ehemalige österreichische Fluggesellschaft heftig. Unter anderem wurde vorgeworfen, dass es der verantwortlichen Senior-Flugbegleiterin an Vorerfahrung gemangelt habe. Ihre Beförderung fand nach weniger als einem Jahr Praxis statt. Auch ist die Behörde der Ansicht, dass die Räumung der Maschine nicht notwendig war und obendrein Anweisungen des Kapitäns missachtet wurden. Die Piloten waren gar überrascht, dass plötzlich Passagiere rund um die Maschine zu sehen waren. Da jedoch das noch funktionierende Triebwerk nicht abgeschaltet war, jedoch die Evakuierung eingeleitet wurde, wurde ein Passagier laut Gerichtsunterlagen „mehrere Meter durch die Luft geschleudert“. Die Dame zog vor Gericht. Eine Insassin der OE-LOA erlitt durch den Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung und reichte Klage beim Bezirksgericht Schwechat (Geschäftszahl: 17 C 1014/19z-7) ein. Die beklagte Laudamotion GmbH hielt es für nicht notwendig der Ladung des Gerichts nachzukommen, so dass die erste Instanz ein Versäumungsurteil erlassen hat. Bedingt durch die Abwesenheit wurde dem Standpunkt der klagenden Partei vollinhaltlich entsprochen. Das Urteil des Bezirksgerichts Schwechat ist mit dem 12. November 2019 datiert. Laudamotion „schwänzte“ erste Gerichtsverhandlung Offenbar wurde der Geschäftsleitung von Laudamotion die Tragweite des Säumnisurteils klar, denn dem Fluggast wurde eine hohe Summe Schadenersatz zugesprochen. Auch können sich daraus kostspielige Haftungen für Folgeschäden ergeben. Dagegen erhob die ehemalige

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