
Konsumentenschützer fordern Insolvenzabsicherung von Flugtickets
In einer aktuellen Umfrage des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) sprechen sich 56 Prozent der Befragten für einen gesetzlichen Insolvenzschutz für Flugreisende aus. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Fluggäste im Falle einer Airline-Pleite den Ticketpreis erstattet bekommen. 31 Prozent der Befragten lehnen eine solche Regelung jedoch ab. Angesichts der zahlreichen Insolvenzen von Fluggesellschaften in den letzten Jahren gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung und ruft die Politik zum Handeln auf. In den vergangenen zehn Jahren mussten mindestens 15 Fluggesellschaften in der EU Insolvenz anmelden. Die Leidtragenden waren dabei oft die Passagiere, die nicht nur ihre bereits bezahlten Flugtickets verloren haben, sondern im Durchschnitt 430 Euro pro Person einbüßten. Besonders betroffen sind Urlauber, die während ihres Aufenthalts im Ausland plötzlich ohne Rückflug dastehen und hohe Zusatzkosten für neue Flüge und Unterkünfte tragen müssen. Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland, zieht Parallelen zu den seit Anfang der 1990er Jahre abgesicherten Pauschalreisen: „Dort sind Anbieter gegen Insolvenzen abgesichert. Die Preise sind dadurch kaum gestiegen, die Sicherheit für Verbraucher aber deutlich gestiegen.“ Diese Absicherung bei Pauschalreisen zeigt, dass ein Insolvenzschutz für Flugreisende nicht nur machbar, sondern auch notwendig ist, um die Verbraucherrechte zu stärken und das Vertrauen in die Luftfahrtbranche zu erhöhen. Die Forderung des EVZ, einen Insolvenzschutz für Flugreisende in das von der EU-Kommission angekündigte „Mobilitätspaket“ aufzunehmen, wird von vielen Verbraucherschützern und Experten unterstützt. Das Mobilitätspaket soll die Reisegesetzgebung reformieren und bietet eine Gelegenheit, die dringend benötigten Schutzmaßnahmen für Flugreisende zu implementieren. Die Entscheidung über die Aufnahme des Insolvenzschutzes liegt nun beim neuen Europaparlament, welches


