Juni 27, 2026

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Juni 27, 2026

Wiener Donaukanal: Gastronomiekonzept Feuerdorf startet in den Sommerbetrieb

Die Wiener Event-Gastronomie verzeichnet zum Beginn der warmen Jahreszeit die Wiederaufnahme des Sommerbetriebs im sogenannten Feuerdorf am Donaukanal. Das primär für sein winterliches Hüttenkonzept bekannte Unternehmen adaptiert seine Infrastruktur auf der Höhe der Salztorbrücke für das Sommergeschäft. Neben einem erweiterten Außenbereich mit einer neuen Lounge-Zone verfügt die Anlage über fünf feste Holzhütten mit mechanisch zu öffnenden Dachkonstruktionen sowie eine angegliederte Bar. Die Betreibergesellschaft reagiert mit der saisonalen Umgestaltung auf die veränderten Konsumgewohnheiten in den Sommermonaten, um den Standort abseits des klassischen Wintergeschäfts wirtschaftlich auszulasten. Im Zentrum des kulinarischen Angebots steht die Bereitstellung von Grillflächen für die Eigennutzung durch die Gäste sowie ein erweitertes Speisenprogramm. Neben Fleischprodukten umfasst die Karte in diesem Jahr vermehrt Meeresfrüchte sowie traditionelle Wiener Fleisch- und Teigspeisen, womit die Betreibergesellschaft nach eigenen Angaben gezielt auf die Nachfrage im Tourismussegment reagiert. Die Öffnungszeiten wurden für die Hauptsaison angepasst, sodass der Betrieb an Werktagen am späten Nachmittag und an Wochenenden sowie Feiertagen bereits ab der Mittagszeit geöffnet ist. Das Areal wird zudem als Mietlocation für Firmenveranstaltungen und private Feiern im innerstädtischen Raum positioniert. Der Betrieb an der Wiener Uferpromenade bewegt sich in einem stark reglementierten und wettbewerbsintensiven Umfeld. Der Donaukanal gilt als zentraler Freizeit- und Gastwirtstreffpunkt der Bundeshauptstadt, weshalb Konzessionen und bauliche Veränderungen wiederholt Gegenstand von öffentlichen Debatten sowie behördlichen Überprüfungen bezüglich des Lärmschutzes und der Flächennutzung sind. Gastronomieexperten weisen darauf hin, dass temporäre Konzepte dieser Art stark von stabilen Wetterlagen abhängen, weshalb das wirtschaftliche Ergebnis maßgeblich von der Anzahl der tatsächlichen Sonnentage im Sommer beeinflusst wird. Einbrüche im

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Engpässe bei der Flugtreibstoffversorgung führen zu Anpassungen im russischen Luftverkehr

Die russische Luftfahrtbranche steht vor operativen Herausforderungen, da Engpässe bei der Versorgung mit Flugtreibstoff zu einer Reduzierung und Umstrukturierung von Flugplänen zwingen. Die Regionalfluggesellschaft Azimuth Airlines hat damit begonnen, ihr Flugprogramm in mehreren Regionen aufgrund logistischer Einschränkungen zu modifizieren. In einem Schreiben an den Verband der russischen Luftfahrtunternehmen bezeichnete die Fluggesellschaft die aktuelle Situation auf dem Inlandsmarkt für Kerosin als kritisch. Ein bedeutender Treibstofflieferant hatte zuvor angekündigt, die vertraglich vereinbarten Liefermengen aufgrund von Störungen in den Verarbeitungsbetrieben um rund ein Drittel zu kürzen. Gekoppelt mit massiven Preissteigerungen im regionalen Luftverkehrsnetz, die an einzelnen Standorten wie Machatschkala Werte von über 60 Prozent erreichten, geraten die betrieblichen Abläufe und die finanzielle Planbarkeit vieler Fluggesellschaften unter Druck. Gemeinsam mit Partnern aus der Luftfahrtbranche wird nun versucht, stabile Transportkapazitäten aufrechtzuerhalten, während staatliche Stellen mit Handelsbeschränkungen in den Markt eingreifen. Kürzungen der Liefermengen und Preisentwicklungen an regionalen Knotenpunkten Die von Azimuth Airlines offengelegten Zahlen verdeutlichen das Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung für regionale Luftfahrtunternehmen. Seit Beginn des Monats Juni ist ein sprunghafter Anstieg der Beschaffungskosten für Kerosin zu verzeichnen. Am Flughafen von Machatschkala, einem bedeutenden Drehkreuz im Kaukasusraum, verteuerte sich eine Tonne Flugtreibstoff innerhalb kurzer Zeit um 64 Prozent. Der Preis stieg auf 157.000 Rubel, was umgerechnet etwa 1.700 Euro entspricht, wobei dieser Wert die gesetzliche Mehrwertsteuer noch nicht beinhaltet. Solche Preissprünge lassen sich durch die Fluggesellschaften kaum kurzfristig kompensieren, da die Ticketpreise für bereits gebuchte Sommerflüge oft Monate im Voraus festgelegt wurden und nachträgliche Aufschläge rechtlichen und marktbedingten Grenzen unterliegen. Neben der reinen Teuerung wiegt

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Kritik: Luftfahrtgewerkschaften fordern Reform des Arbeitszeitgesetzes für fliegendes Personal

Die aktuelle Debatte über die Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes hat eine Kontroverse über die Arbeitsbedingungen in der zivilen Luftfahrt ausgelöst. Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kritisieren in einer gemeinsamen Initiative eine rechtliche Sonderstellung in Deutschland. Bislang sind Beschäftigte in der Kabine und im Cockpit pauschal vom Geltungsbereich des nationalen Arbeitszeitgesetzes ausgenommen. Die Verbände fordern den Gesetzgeber auf, diese Ausnahme im Zuge der anstehenden Novellierung des Bundesarbeitsministeriums aufzuheben und einen gesetzlichen Schutzrahmen für das fliegende Personal zu etablieren. Die Arbeitszeiten von Piloten und Flugbegleitern werden derzeit primär durch europäische Flugdienst- und Ruhezeitregelungen (Flight Time Limitations) der Flugsicherheitsagentur EASA bestimmt. Diese Normen dienen jedoch nach Ansicht der Gewerkschaften lediglich der Gewährleistung von Mindeststandards zur Abwendung unmittelbarer Sicherheitsrisiken im Flugbetrieb, wie akuter Ermüdung (Fatigue). Ein umfassender sozialer Arbeitszeitschutz, der verlässliche Freizeitphasen, den Ausgleich von Belastungsspitzen durch Nachtarbeit und Zeitzonenwechsel sowie die Planbarkeit des Privatlebens regelt, wird durch die europäischen Vorgaben laut UFO und VC nicht abgedeckt. Die Verbände fordern daher klare Grenzen für die Gesamtarbeitszeit und verbindliche Erholungsphasen. Luftfahrtexperten und Arbeitgebervertreter weisen in diesem Zusammenhang auf die logistischen Herausforderungen für die Fluggesellschaften hin. Die Einbindung des fliegenden Personals in das starre deutsche Arbeitszeitgesetz könnte die Flexibilität des stark getakteten internationalen Luftverkehrs einschränken. Im Falle von unvorhersehbaren Verzögerungen im Liniennetz, etwa durch Wetterkapriolen oder Streiks der Flugsicherung, drohen bei strikten gesetzlichen Höchstarbeitszeiten schnelle Überschreitungen, die zu Flugstreichungen führen könnten. Das gemeinsame Positionspapier von UFO und VC sieht für solche operativen Notwendigkeiten zwar berufsspezifische Ausnahmen vor, dennoch befürchtet die

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