Ein Gericht in Kopenhagen hat die niederländische Fluggesellschaft KLM wegen irreführender Werbeaussagen zu einer Geldstrafe in Höhe von drei Millionen Dänischen Kronen verurteilt, was umgerechnet rund 402.000 Euro entspricht. Gegenstand des Verfahrens waren Werbekampagnen aus dem Jahr 2023.
Darin hatte das Luftfahrtunternehmen seine Flüge im Zusammenhang mit der Verwendung von alternativen Treibstoffen als maßgeblichen Schritt zu angeblich verbesserten Reiseoptionen dargestellt. Die dänischen Richter folgten der Argumentation der Klägerseite und stuften die Werbemaßnahmen als unlauteren Wettbewerb und Täuschung der Verbraucher ein. Das Unternehmen erklärte in einer ersten Stellungnahme, das Urteil zur Kenntnis zu nehmen und die juristische Begründung prüfen zu wollen.
Die rechtliche Auseinandersetzung drehte sich im Kern um den tatsächlichen Anteil von alternativem Kerosin, im Branchenjargon als Sustainable Aviation Fuel (SAF) bezeichnet. Das Gericht stellte fest, dass die Marketingkampagnen von KLM beim Verbraucher Erwartungen weckten, die in keinem Verhältnis zur Realität standen. Die Untersuchungen ergaben, dass das am Hauptdrehkreuz Amsterdam-Schiphol genutzte Treibstoffgemisch lediglich einen Anteil von einem Prozent des alternativen Kraftstoffs enthielt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der behauptete Vorteil im regulären Flugbetrieb faktisch kaum messbar war und die Kampagne somit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Kunden auf Basis falscher Annahmen beeinflusste.
Das Urteil in Kopenhagen fügt sich in eine Reihe von juristischen Verfahren gegen die Fluggesellschaft ein. Bereits in den Niederlanden gab es ähnliche Verfahren durch Verbraucherschutzorganisationen wie die Initiative „Fossielvrij NL“, die der Fluggesellschaft systematisches Greenwashing und Intransparenz bei den Produktangaben vorwarfen. Luftfahrt- und Wirtschaftsexperten weisen darauf hin, dass die Verfügbarkeit von alternativen Treibstoffen auf dem Weltmarkt derzeit extrem gering ist und die Produktionskapazitäten bei Weitem nicht ausreichen, um den Bedarf der globalen Flotten zu decken. Fluggesellschaften stehen daher unter erheblichem Druck, da sie zwar regulatorische Vorgaben erfüllen müssen, die Vermarktung von Kleinstmengen in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend zu rechtlichen Risiken führt.
Die Entscheidung des dänischen Gerichts zeigt eine Verschärfung der Rechtsprechung im europäischen Wirtschaftsraum bei Werbeaussagen im Luftverkehr. Für die Luftfahrtbranche bedeutet der Ausgang des Verfahrens eine Warnung, Produktmerkmale und Beimischungsquoten in Marketingkampagnen künftig streng mathematisch und ohne beschönigende Formulierungen darzustellen. Da die Kontrollbehörden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zunehmend sensibel auf Werbeaussagen reagieren, müssen Unternehmen mit einer Klagewelle rechnen, wenn die Diskrepanz zwischen realer Betriebsführung und den Versprechungen in den Buchungsportalen bestehen bleibt.