Europäischer Gerichtshof (Foto: Cédric Puisney from Brussels).
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Entscheidung des EU-Gerichts: Drastische Kürzung der Kostenerstattungsansprüche im Luftfracht-Kartellverfahren

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Das Gericht der Europäischen Union hat die Erstattungsanträge der Fluggesellschaften British Airways und Air Canada bezüglich ihrer Rechtsverfolgungskosten im langjährigen Luftfracht-Kartellverfahren weitgehend zurückgewiesen.

In zwei getrennten Beschlüssen vom 11. August 2026 kürzte die Zehnte Kammer des Gerichts die von den Fluggesellschaften gegenüber der Europäischen Kommission geltend gemachten Anwaltskosten um den überwiegenden Teil. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer ineffizienten Personalaufstellung der Rechtsvertretungen, Doppelarbeit sowie unvollständig nachgewiesenen Honorarforderungen. Die Beschlüsse beenden eine juristische Auseinandersetzung um die finanzielle Abwicklung eines der langwierigsten Kartellverfahren im europäischen Luftverkehrsrecht und setzen feste Grenzen für erstattungsfähige Stundensätze und Bearbeitungszeiten.

Der Hintergrund des Verfahrens und das Urteil zum Luftfracht-Kartell

Die Auseinandersetzung um die Erstattung der Anwaltskosten geht auf ein Kartellverfahren der Europäischen Kommission zurück, das sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt erstreckte. Die Kommission hatte im Jahr 2017 Geldbußen in Gesamthöhe von knapp 770 Millionen Euro gegen insgesamt 13 internationale Fluggesellschaften verhängt. Den Unternehmen wurde zur Last gelegt, über Jahre hinweg rechtswidrige Absprachen über die Erhebung von Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen im weltweiten Luftfrachtgeschäft getroffen zu haben.

Nach einem mehrinstanzlichen Rechtsstreit bestätigte der Europäische Gerichtshof die Verhängung der Kartellstrafen im Februar 2026 im Wesentlichen. Neben den inhaltlichen Rechtsfragen ging es für die beteiligten Fluggesellschaften im Nachgang um die Festsetzung der Kosten, die ihnen durch die Inanspruchnahme rechtlicher Vertretung im Verfahren vor den europäischen Gerichten entstanden waren. Nach den Regeln des europäischen Prozessrechts hat die unterliegende Partei grundsätzlich die dem Gegner entstandenen, für das Verfahren notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Über die Notwendigkeit und Angemessenheit dieser Beträge entscheidet im Streitfall das Gericht.

Kürzung der Erstattungsansprüche von British Airways

British Airways hatte bei den europäischen Richtern beantragt, die von der EU-Kommission zu erstattenden Rechtsanwaltskosten auf einen Betrag von rund 214.254 Euro festzusetzen. Dies entsprach nach Angaben der Fluggesellschaft etwa einem Drittel der Gesamtrechnung ihrer juristischen Berater für den betreffenden Verfahrensabschnitt. Das Gericht setzte den erstattungsfähigen Betrag jedoch lediglich auf rund 44.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen fest.

Zur Begründung führte die Zehnte Kammer aus, dass der personelle Umfang der Rechtsvertretung von British Airways in keinem angemessenen Verhältnis zur Komplexität des Falles gestanden habe. Die Fluggesellschaft hatte zwei Prozessanwälte, acht beratende Anwälte sowie 23 Berufsanwärter in die Bearbeitung des Mandats eingebunden. Nach Ansicht der Richter führte der Einsatz von insgesamt 33 Juristen zu Überschneidungen und einer unnotwendigen Wiederholung von Arbeitsabläufen.

Zudem wies das Gericht darauf hin, dass viele der verhandelten Rechtsfragen bereits Gegenstand eines früheren Gerichtsverfahrens aus dem Jahr 2010 zwischen denselben Parteien gewesen seien. Die Anwälte der Fluggesellschaft hätten daher bereits über umfassende Vorkenntnisse verfügt, was den Vorbereitungs- und Rechercheaufwand für das spätere Verfahren erheblich hätte reduzieren müssen.

Deutliche Abstriche bei den Kostenforderungen von Air Canada

Ähnlich deutliche Kürzungen trafen die kanadische Fluggesellschaft Air Canada. Das Unternehmen verlangte von der EU-Kommission die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von knapp 893.950 Euro. Das Gericht erkannte von dieser Summe jedoch lediglich einen Betrag von rund 77.760 Euro als erstattungsfähig an.

Das Gericht wies den Antrag von Air Canada ab, Kosten für fast 2.000 abgerechnete Arbeitsstunden geltend zu machen, und bezeichnete diesen zeitlichen Umfang als unangemessen hoch. Die Beschäftigung von insgesamt 17 Rechtsexperten habe zu einer Kostenvervielfachung in sämtlichen Verfahrensstadien geführt, die nicht als notwendig im Sinne des Prozessrechts anerkannt werden könne.

Ein weiterer entscheidender Faktor für die Ablehnung eines Teils der Ansprüche lag in der Darlegung der Kostenaufstellungen durch Air Canada. Die Fluggesellschaft hatte in den vorgelegten Abrechnungsunterlagen wesentliche inhaltliche Beschreibungen der geleisteten Tätigkeiten Schwärzungen unterzogen. Das Gericht stellte fest, dass es aufgrund dieser Unkenntlichmachungen unmöglich gewesen sei, die sachliche Notwendigkeit und den konkreten Bezug der abgerechneten Arbeitsstunden zum Gerichtsverfahren zu überprüfen. Derartige nicht nachprüfbare Positionen wurden von der Erstattung vollständig ausgeschlossen.

Festlegung von Obergrenzen für erstattungsfähige Anwaltshonorare

Über die Beurteilung des zeitlichen Aufwands und des Personaleinsatzes hinaus setzten die europäischen Richter in ihren Beschlüssen Grundsätze für die Höhe erstattungsfähiger Stundensätze im europäischen Kartellprozessrecht fest. Das Gericht bezifferte den Richtwert für erstattungsfähige Anwaltshonorare auf durchschnittlich 400 Euro pro Stunde.

Einige der von den Fluggesellschaften in Rechnung gestellten Stundensätze hatten Beträge von über 1.300 Euro erreicht. Die Zehnte Kammer stufte Stundensätze in dieser Höhe als offensichtlich überhöht ein. Die Gewährung von Erstattungen im Rahmen gerichtlicher Kostenfestsetzungsverfahren diene ausschließlich dem Ersatz der für die Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen, nicht aber der Abdeckung von Sätzen, die über den üblichen Rahmen angemessener Vertretungshonorare hinausgehen.

Die Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 11. August 2026 sind unanfechtbar. Die Entscheidungen setzen damit verbindliche Vorgaben für künftige Kostenfestsetzungsverfahren bei komplexen Kartell- und Wettbewerbsstreitigkeiten auf europäischer Ebene.

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