Der Flughafen Düsseldorf legt ab dem 2. September 2026 den modifizierten Antrag im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens öffentlich aus.
Anwohner sowie betroffene Kommunen haben im Anschluss zwei Monate Zeit, Stellungnahmen und Einwände gegen die vorgesehenen Kapazitätsanpassungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Nach Angaben der Betreibergesellschaft bleibt die Gesamtobergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres zwar nominell bestehen. Allerdings sieht der geänderte Antrag eine deutliche Umschichtung der Kontingente zugunsten des kommerziellen Flugbetriebs vor.
Im Detail soll der Kontingentanteil für den Linien- und Charterverkehr von bisher 122.176 auf bis zu 128.000 Flugbewegungen in der Verkehrsperiode aufgestockt werden. Für die allgemeine Luftfahrt und sonstigen Flugverkehr bleiben mindestens 3.000 Bewegungen reserviert. Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Erhöhung der stündlichen Abwicklungskapazität: In den bereits genehmigten 56 Wochenstunden mit Zweibahnbetrieb beantragt der Airport eine Anhebung der koordinierbaren Flugbewegungen von 47 auf bis zu 60 Starts und Landungen pro Stunde. Flughafenchef Lars Redeligx betont, es handle sich um eine flexible Nutzung bestehender Kapazitäten und nicht um eine Ausweitung des Gesamtrahmens.
Unverändert bleiben nach Betreiberangaben die Eckpunkte der Nachtflugregelung. In der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr verbleibt der Deckel bei maximal 33 Landungen, während Abflüge in dieser Stunde untersagt sind. Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr gilt weiterhin das grundsätzliche Nachtflugverbot für den regulären Linien- und Charterdienst. Dennoch stoßen die Pläne auf Widerstand von Anwohnerinitiativen und umliegenden Städten. Kritiker befürchten durch die Verdichtung der Stundentakte von 47 auf 60 Flugbewegungen eine signifikante Zunahme der Lärmbelastung in den Spitzenzeiten sowie eine erhöhte Verspätungsanfälligkeit in den Abendstunden.
Branchenbeobachter verweisen auf die langwierige Historie des Düsseldorfer Planfeststellungsverfahrens, das seit Jahren von Rechtsstreitigkeiten und politischen Debatten begleitet wird. Der Flughafen strebt mit der höheren Stundentaktung eine verbesserte operative Flexibilität für die dort stationierten Fluggesellschaften an, um Engpässe am Boden abzubauen und Verspätungsketten im Sommerreiseverkehr zu reduzieren. Die Auslegung der Antragsunterlagen markiert einen weiteren Schritt in dem komplexen Genehmigungsverfahren, dessen Durchsetzung von umfassenden Prüfungen der Lärm- und Immissionsschutzgutachten abhängt.