Die Deutsche Flugsicherung hat die technische Ausrüstung zur Detektion unbemannter Luftfahrzeuge an den beiden großen Verkehrsflughäfen in Nordrhein-Westfalen erweitert. Nach dem Einsatz entsprechender Sensorik am Flughafen Berlin Brandenburg stehen nun auch in Düsseldorf und Köln/Bonn Systeme zur Verfügung, um unbefugte Drohnenflüge im An- und Abflugbereich frühzeitig zu erfassen.
Die Maßnahmen reagieren auf verzeichnete Zwischenfälle, bei denen unzulässig betriebene Fluggeräte zu Unterbrechungen des zivilen Luftverkehrs führten. Während die Flugsicherungsbehörde für die Bereitstellung der Erfassungstechnik verantwortlich ist, verbleibt die Entscheidung über operative Gegenmaßnahmen bei den zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Details zur angewendeten Sensorik und den genauen Funktionsweisen halten die beteiligten Akteure unter Verschluss.
Technische Erfassung im An- und Abflugbereich
Die Inbetriebnahme der Detektionssysteme an den Standorten Düsseldorf und Köln/Bonn erfolgte Ende September 2026. Die technische Infrastruktur konzentriert sich auf den Nahbereich der Start- und Landebahnen, um Flugobjekte zu identifizieren, die eine Gefahr für landende oder startende Passagierflugzeuge darstellen können. Die Ausrüstung der beiden Flugplätze in Nordrhein-Westfalen folgt auf die Installation eines vergleichbaren Systems am Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg.
Sowohl das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als auch die Deutsche Flugsicherung betonen, dass das primäre Ziel der Maßnahme in der zeitnahen Identifikation von Flugobjekten besteht. Durch die automatisierte Erfassung sollen den Fluglotsen im Tower sowie den angeschlossenen Lagezentren präzise Daten über Standort und Flugbahn unbefugter Drohnen zur Verfügung stehen. Spezifische Angaben über die genutzten Frequenzen, Radarverfahren, optischen Sensoren oder akustischen Detektoren werden aus Sicherheitserwägungen nicht öffentlich gemacht.
Klare Aufteilung zwischen Erfassung und Gefahrenabwehr
Die Aufgabenverteilung beim Umgang mit unbefugtem Drohnenverkehr ist rechtlich und organisatorisch getrennt. Die Deutsche Flugsicherung übernimmt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftraggeberprofils die technische Banderfassung sowie die Weitergabe der Daten an die Fluglotsen. Eine eigenständige Intervention oder Abwehr unbemannter Fluggeräte durch die Flugsicherung erfolgt nicht.
Für operative Maßnahmen gegen die Fluggeräte oder deren Steuerungspersonal sind ausschließlich die Polizeibehörden des Bundes und der Länder verantwortlich. Nach dem Eingang einer Detektionsmeldung bewerten die Sicherheitskräfte die Lage und entscheiden über Schritte zur Unterbindung des Betriebs oder zur Ermittlung der Verantwortlichen am Boden. Die technologische Aufrüstung soll die Reaktionszeiten der Sicherheitsbehörden verkürzen, um langwierige Sperrungen des Luftraums zu vermeiden.
Zunahme von Störungen im zivilen Luftverkehr
Die Installation der Detektionstechnik steht im Zusammenhang mit einer steigenden Zahl erfasster Behinderungen. Unbefugte Drohnenflüge in den geschützten Kontrollzonen rund um Verkehrsflughäfen führten in der Vergangenheit wiederholt zu Verzögerungen und Umleitungen. Im ersten Halbjahr wurden am Flughafen Berlin Brandenburg insgesamt 28 Vorfälle registriert. Diese Frequenz lag leicht über den Werten des Flughafens Frankfurt am Main im selben Zeitraum. In sieben Fällen musste der Flugbetrieb am Hauptstadtflughafen vorübergehend eingestellt werden, um das Kollisionsrisiko für den zivilen Luftverkehr zu minimieren.
Auch an den Standorten in Nordrhein-Westfalen kam es in der Vergangenheit zu Störungen. Das Fliegen von Drohnen im Nahbereich von Flughäfen ist rechtlich streng reglementiert. In Deutschland gilt ein Verbot für die Nutzung privater Fluggeräte in einem definierten Radius um Flugplatzgrenzen, sofern keine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt. Verstöße werden als gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr geahndet.
Schrittweiser Ausbau an weiteren Verkehrsflughäfen
Der Einsatz der Detektionssysteme in Berlin Brandenburg, Düsseldorf und Köln/Bonn bildet den Auftakt für ein bundesweites Ausbauprogramm. Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen im weiteren Verlauf zusätzliche internationale Verkehrsflughäfen in Deutschland mit entsprechender Erfassungstechnik ausgestattet werden.
Die schrittweise Ausrüstung weiterer Standorte soll eine flächendeckendere Überwachung des An- und Abflugsektors an den großen deutschen Luftfahrtdrehkreuzen gewährleisten. Mit der Ausweitung der Systeme reagieren der Bund und die Flugsicherung auf die technologische Entwicklung im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge und die damit verbundenen Herausforderungen für die zivile Luftsicherheit.