Die zivile Luftfahrtbehörde der Islamischen Republik Iran hat auf Empfehlung nationaler Sicherheitsorgane 41 Passagierflugzeuge mit sofortiger Wirkung vom Flugdienst freigestellt. Grund für die Stilllegung sind akute Bedenken hinsichtlich der Betriebssicherheit und vermutete Mängel an den Triebwerken.
Von der Maßnahme betroffen sind vorrangig Verkehrsflugzeuge des US-amerikanischen Herstellers McDonnell Douglas, die seit mehreren Jahrzehnten von verschiedenen iranischen Fluggesellschaften im Inlands- und Regionalverkehr betrieben werden. Die Flotten der staatlichen Fluggesellschaft Iran Air vom Typ Airbus und ATR bleiben von der Stilllegungsanordnung nach behördlichen Angaben ausgenommen. Der Schritt wirft ein Schlaglicht auf die kritische Lage des iranischen Luftfahrtsektors, der unter den jahrzehntelangen internationalen Wirtschaftssanktionen und dem verweigerten Zugang zu Original-Ersatzteilen leidet.
Sicherheitswarnung der Behörden und Kritik an Fluggesellschaften
Die parlamentarische Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik im iranischen Parlament bestätigte die Freistellung der Maschinen nach einer Beratung mit Vertretern der Zivilluftfahrtbehörde. Die Abgeordnete Sara Fallah erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Khaneh Mellat, dass die Sicherheitsbehörden das Verkehrsministerium und die Zivilluftfahrtbehörde ausdrücklich vor den Risiken beim Weiterbetrieb der betroffenen McDonnell-Douglas-Muster gewarnt hätten.
Fallah übte zugleich deutliche Kritik am Verhalten mehrerer privater und staatsnaher Fluggesellschaften im Land. Sie warf den Führungsetagen vor, ökonomische Interessen über die Passagiersicherheit zu stellen. Es sei unvertretbar, die gestiegenen Beschaffungskosten für Komponenten auf dem Schwarzmarkt oder über Drittstaaten als Vorwand zu nutzen, um abgenutztes Fluggerät im Passagierdienst zu halten. Das Leben der Fluggäste müsse unter allen Umständen Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Erwägungen haben.
Auswirkungen der internationalen Sanktionen auf die Flugzeugwartung
Der technische Zustand der iranischen Zivilluftfahrtflotte gilt seit Jahren als prekär. Ursache ist das internationale Sanktionsregime, das dem Land den regulären Kauf westlicher Verkehrsflugzeuge sowie den Bezug von Original-Ersatzteilen, Triebwerkkomponenten und Dokumentationen der Hersteller Boeing, Airbus und Pratt & Whitney untersagt. Um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten, wichen iranische Fluggesellschaften in der Vergangenheit häufig auf Graumarkt-Lieferungen, die Verwendung gebrauchter Bauteile aus ausgemusterten Maschinen (Kannibalisierung) oder inoffizielle Reparaturstätten im Ausland aus.
Die Situation hat sich durch die Verschärfung der US-Sanktionen weiter angespannt. Das US-Finanzministerium unter Finanzminister Scott Bessent drohte internationalen Akteuren mit dem Ausschluss aus dem US-Dollarsystem, sollten diese iranischen Fluggesellschaften Dienstleistungen wie Betankung, Abfertigung oder den Verkauf von Flugscheinen anbieten. In der Folge haben zahlreiche ausländische Fluggesellschaften und Infrastrukturdienstleister ihre Verbindungen zum iranischen Markt vollständig gekappt.
Überalterung der Flotte und operative Folgen für den Binnenverkehr
Die betroffenen Maschinen des Musters McDonnell Douglas – vorwiegend Baureihen der MD-80-Familie – weisen in der Regel ein Betriebsalter von deutlich über 30 Jahren auf. Sie bilden das Rückgrat vieler regionaler Routen innerhalb des Iran. Durch den Ausfall von 41 Flugzeugen verliert das Land auf einen Schlag einen erheblichen Teil seiner aktiven Passagierkapazitäten im Binnenverkehr.
Luftfahrtexperten erwarten, dass der Ausfall dieser Flotte zu Engpässen im inländischen Flugplan und zu Streichungen von Verbindungen zwischen Teheran und den Provinzhauptstädten führen wird. Da Ersatzbeschaffungen auf dem internationalen Markt kurzfristig ausgeschlossen sind, verstärkt die Maßnahme den Druck auf die verbleibenden, betriebsbereiten Maschinen der Flotte. Die Zivilluftfahrtbehörde teilte mit, dass die reaktivierten Maschinen erst nach umfassenden technischen Einzelprüfungen wieder für den kommerziellen Liniendienst zugelassen werden können.