Der von Peter Kobla ins Leben gerufene Verbraucherschutzverein unterlag in zwei Instanzen einer Klage, die gegen DocLX, einen Veranstalter von Maturareisen, eingebracht wurde. Der Tour Operator machte den jungen Kunden im April 2021 ein kostenpflichtiges Stornoangebot, jedoch wurden kurz darauf alle Reisen abgesagt.
Der Verbraucherschutzverein klagte eigenen Angaben nach im Rahmen einer Musterklage für “hunderte Geschädigte”. Diese wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Das Erstgericht ging davon aus, dass der Veranstalter im April 2020 nicht hätte wissen können, in welcher Form die Reisen hätten stattfinden können.
“Die Feststellung des Gerichtes ist absurd, denn es war höchstens die Frage, ob die Reise überhaupt oder nun unter Pandemie-Restriktionen hätte stattfinden können. Die Kund*innen hätten – bei Zuwarten – jedenfalls vom Vertrag zurücktreten können und hätten Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gehabt,” sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. “Bei diesem Musterprozess offenbar sich ein grundsätzliches Problem: Anders als VKI oder AK ist der VSV bislang nicht berechtigt Verbandsklagen zu führen. Hätte der VSV diese Berechtigung, hätte er sich den Rückforderungsanspruch abtreten lassen können und hätte der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden müssen.”
Die Zivilverfahrensgesetze sehen vor, dass sich die zu Verbandsklagen berechtigten Verbände, Ansprüche zum Inkasso abtreten lassen können und dann alle Rechtsmittelbeschränkungen wegfallen. Bei einem Streitwert von knapp 300 Euro kann man im Normalfall die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht anfechten. So geschehen im berichteten Fall. Mit einer Abtretung an den VSV, der die Verbandsklageberechtigung hätte, hätte man diese absurde Feststellung bekämpfen können.
“Ich sehen den Konsumentenschutzminister nun zweifach gefordert: 1) Das Ministerium möge den VKI mit Musterklagen für DocLX-Geschädigte beauftragen. Schließlich zahlt das Ministerium viel Geld für diese Tätigkeit des VKI. Dann kann der VKI diese Klagen bis zum OGH ausjudizieren lassen. Wir werden unsere Geschädigten an das Ministerium verweisen.2) Minister Mückstein möge sich dafür einsetzen, dass auch der VSV eine Klageberechtigung zu Verbandsklagen bekommt. Dann sind solche Umwege nicht nötig”, so Kolba.