Ein kleingedruckter Absatz auf den Tickets ermöglichte es dem Low-Coster, aus Sicherheitsgründen Gepäck auf einen anderen Flug zu laden. Dieses Vorgehen untersuchten die Obersten Richter auf Initiative der Verbraucherschützer Organización de Consumidores y Usuarios (OCU).
Die Entscheidung des Gerichts dürfte der Fluggesellschaft überhaupt nicht gefallen. Dieses erklärte die Bestimmungen nämlich für nichtig. Begründend geben die Richter zu Protokoll, dass die Anordnungen zu allgemein und unklar formuliert wurden. Mit dem Ergebnis, dass der Carrier willkürlich Gepäckstücke von einem Flieger in den nächsten jagen kann, ohne wirklich begründen zu müssen. Das berichtet simpleflying.com.
Diese (abstrakte) Missbrauchsanfälligkeit laufe dem allgemein anerkannten Transparenzgebot – eine Vertragsbestimmung muss klar und verständlich verfasst sein – zuwider. Der Kunde muss wissen, auf welche konkrete Geschäftsbedingungen er sich einlässt – welche Konsequenzen also wann drohen. Für den Vertragspartner müssen sich Rechte und Pflichten klar ergeben.