Die südafrikanische Billigfluggesellschaft Mango Airlines wird sich in ein Gläubigerschutzverfahren begeben. Das gab South African Chef Thomas Kgokolo am Montag bekannt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Auszahlung der Löhne zu Verzögerungen kommen kann.
Zuvor hatten der Vorstand und die Aktionäre der SAA-Tochter ihre Zustimmung zur Anmeldung von Gläubigerschutz erhalten. In einem Interview mit Ecna-TV sagte der Manager unter anderem, dass man es als einzigen Weg zur Sanierung des Unternehmens ansehe. Noch ist unklar wie viel Geld Mango Airlines aus den staatlichen Beihilfen bekommen wird. Erst vor wenigen Wochen stand man kurz vor der Einstellung des Flugbetriebs, jedoch konnte dieser Schritt nach intensiven Verhandlungen mit den Leasinggebern abgewendet werden.
Berichte lokaler Medien erwecken den Eindruck, dass der Zeitpunkt der Anmeldung des Gläubigerschutzverfahrens den Vorstand von Mango Airlines überrascht haben könnte. Die Kommunikation zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft war offenbar wenig abgestimmt. Jedenfalls soll in Kürze ein Eilantrag bei Gericht eingebracht werden.
Die Gewerkschaften reagierten entsprechend und erklärten öffentlich, dass Mango Airlines bei den Mitarbeitern mit bis zu sechs Monatsgehältern in der Kreide stehen würde. Dies ergibt sich rechnerisch, da seit längerer Zeit nur ein Bruchteil der Ansprüche ausbezahlt wurde. Kritik üben die Arbeitnehmervertreter am zuständigen Ministerium, denn abweichend vom Versprechen habe man bislang Mango und andere SAA-Töchter nicht bzw. nicht ausreichend mit frischem Geld versorgt.
South African Airways hat derzeit keine Betriebsgenehmigung. Firmenchef Kgokolo rechnet damit, dass diese am 30. Juli 2021 wieder erteilt wird. Im August will man zunächst reine Frachtflüge durchführen. Die Wiederaufnahme des Passagierverkehrs ist noch völlig offen. Der Restart soll mit maximal acht Flugzeugen erfolgen, wobei der SAA-Geschäftsführer die Typen nicht näher bezeichnete. Fluggäste sollen vorerst weiterhin von Mango Airlines befördert werden.