Die chinesische Sonderverwaltungszone Hongkong untersagt ab 2. Dezember 2021 Personen, die sich in den letzten 21 Tagen in Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Tschechien, Dänemark, Israel oder Italien aufgehalten haben die Einreise. Lediglich vollständig geimpfte Einwohner dürfen weiterhin Hongkong betreten.
Diese müssen sich aber sieben Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung absondern und sich anschließend auf eigene Kosten in eine zweiwöchige Hotelquarantäne begegeben. Die Kosten für regelmäßige PCR-Testungen sind ebenfalls selbst zu tragen. Ausländer, die sich in den oben genannten Staaten aufgehalten haben, dürfen grundsätzlich nicht einreisen, wobei es wenige Ausnahmen, für die vorab eine Sondergenehmigung einzuholen ist, gibt. Diese befreit jedoch nicht von der Quarantäne.
Personen mit Wohnsitz oder letztem Aufenthaltsort in Angola, Äthiopien, Nigeria und Sambia ist die Einreise nach Hongkong nun generell untersagt. Die Regierung der Sonderverwaltungszone will dadurch die Einschleppung und Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus vermeiden.