Bulgarien hat die Einreisebestimmungen für Personen, die aus so genannten roten Zonen deutlich verschärft. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Die Dokumente werden ausschließlich in Form der EU-Zertifikate akzeptiert.
Deutschland und andere EU-Staaten werden aufgrund der Omikron-Variante auf der roten Liste Bulgariens geführt. Alle Personen ab 12 Jahren müssen nun sowohl einen negativen PCR-Test als auch einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen. Wird nur eine der Anforderungen nicht eingehalten, ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten.
Ausnahmen gibt es für Kinder unter 12 Jahren sowie Besatzungen sowie Bus- und Lastwagenfahrer. Diese benötigen auch weiterhin keine Nachweise. Für Personen mit bulgarischem Wohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel gibt es die Möglichkeit, dass die PCR-Testung erst in Bulgarien vorgenommen werden kann. Man muss jedoch eine zehntägige Quarantäne antreten, die nach Vorliegen eines negativen PCR-Befundes beendet werden kann.
Allerdings müssen auch Einwohner Impfung, Genesung oder PCR-Test bei der Einreise nachweisen. Hat man nur Impfung bzw. Genesung oder PCR-Test, ist eine Quarantäne, aus der man sich freitesten kann, anzutreten. Dies gilt nicht für Touristen. Diese müssen 2G-plus erfüllen.