Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) lockert mit Wirksamkeit zum 24. Jänner 2022 die Einreiseverordnung, indem die derzeit 14 Virusvariantengebiete entfernt werden. Dies hat zur Folge, dass nun aus allen Staaten kommend die so genannte 2G-plus-Regel gilt.
Vor einigen Wochen setzte das Gesundheitsministerium nach und nach insgesamt 14 Staaten auf die Liste der Virusvariantengebiete. Dies hatte zur Folge, dass nur Personen, die drei Impfungen und einen negativen PCR-Test vorweisen konnten, der Quarantäne entgehen können. Noch bis Sonntag müssen alle anderen eine zehntägige Absonderung, aus der man sich nach fünf Tagen freitesten kann, antreten.
Ab Montag, 24. Jänner 2022, gibt es zumindest vorläufig keine Virusvariantengebiete mehr. Für die „normale Einreise“ bedeutet das konkret, dass ohne Quarantäne nur mit Genesungs- oder Impfnachweis sowie einem negativem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, eingereist werden darf. Ausnahme: Personen, die dreimal geimpft sind, benötigen keinen zusätzlichen PCR-Test. Die Ausnahmen, beispielsweise für Schwangere, Kinder und Transitreisende, bleiben unverändert bestehen.
Unverändert bleibt, dass die PCR-Testung in Österreich binnen 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden kann. In diesem Fall muss die so genannte Pre-Travel-Clearance ausgefüllt und auf Verlangen des Bundesheers, das im Auftrag der jeweiligen lokalen Gesundheitsbehörde die Kontrollen durchführt, vorgezeigt werden. Grundsätzlich werden sämtliche Coronadokumente (z.B. EU-Impfzertifikat) sowohl auf Papier als auch in digitaler Form auf dem Smartphone akzeptiert.
Mit der 12. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung, die am Mittwochabend im Bundesgesetzblatt publiziert wurde, gelten nun das Vereinigte Königreich, Norwegen, Dänemark, die Niederlande sowie zehn Staaten auf dem afrikanischen Kontinent nicht mehr als Virusvariantengebiete. Wie bereits erwähnt: Die Änderung tritt am Montag, den 24. Jänner 2022 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gibt es dann – zumindest vorläufig – keine Virusvariantengebiete mehr. Die novellierte Verordnung ist bis vorläufig Ende Feber 2022 befristet, wobei es jederzeit zu Änderungen und zur Verlängerung kommen kann.