Die Gewerkschaft SEV-Gata, die Teile des Swiss-Bodenpersonals vertritt, hat eine Klage gegen die Lufthansa-Tochter Swiss eingebracht. Hintergrund ist, dass die Geschäftsleitung den so genannten Krisen-Gesamtarbeitsvertrag, der im Zuge der Pandemie ausverhandelt wurde, aktiviert hat.
Die Arbeitnehmervertreter sind aber der Ansicht, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Der Krisen-GAV sieht unter anderem niedrigere Löhne vor. Laut SEV-Gata wäre vereinbart worden, dass die Aktivierung erst dann erfolgen kann, wenn die Schweiz die Corona-Kurzarbeit generell beendet. Swiss habe die Arbeitsmarktmaßnahme aus freien Stücken verlassen und die Kurzarbeit Anfang März 2022 beendet. Rechtlich wäre diese noch bis Ende Juni 2022 möglich gewesen, so die Arbeitnehmervertreter.
SEV-Gata wirft der Geschäftsleitung vor, dass diese auf dem Rücken der Belegschaft den Gewinn maximieren wolle. Beispielsweise wären im Bereich des Bodenpersonals zuerst 100 Mitarbeiter gekündigt worden und dann 50 neue zu niedrigeren Lohnkonditionen eingestellt worden. Swiss hat die von der Gewerkschaft erklärte Klage eigenen Angaben nach noch nicht zugestellt bekommen und kann sich daher nicht zu den Vorwürfen äußern.