Eine 20-jährige Flugbegleiterin musste sich vor Gericht dafür verantworten, dass sie auf einem Flug von Stockholm-Arlanda nach Riga ihren Dienst in alkoholisiertem Zustand absolvierte. Sie kassierte eine Haftstrafe von 40 Tagen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie eine zusätzliche Geldstrafe.
Auf den Zustand der Dame wurde ein anderer Flugbegleiter der Airline aufmerksam, der dies seinem Vorgesetzten gemeldet hatte. Nach der Landung in Riga wurde ein Alkoholtest vorgenommen. Da dieser positiv ausgefallen ist, wurde eine Blutabnahme durch einen Amtsarzt angeordnet. Die Laboranalyse hat ergeben, dass sie einen Alkoholspiegel vom 1,18 Promille im Blut gehabt habe.
Die zuständige Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Kabinenmitarbeiter. Der Fall wurde in der vergangenen Woche vor Gericht verhandelt. Die Flugbegleiterin gab zu ihrer Verteidigung an, dass sie zwar einige Zeit vor dem Dienst Alkohol zu sich genommen habe, jedoch unmittelbar zuvor nicht mehr getrunken hatte. Unabhängig davon wurde sie nach der Landung in Riga aufgrund des positiven Atemalkoholtests, der durch eine Blutanalyse verifiziert wurde, zunächst verhaftet.
Das Gericht bewertete bei der Urteilsfindung entlastend, dass die Flugbegleiterin keine Vorstrafen hatte und auch ihre Personalakte der Fluggesellschaft makellos gewesen sein soll. Erschwerend wirkte sich aber aus, dass sie in ihrer Funktion als Kabinenmitarbeiterin für die Sicherheit von vielen Menschen verantwortlich ist. Das Gericht entschied unter Abwägung aller Umstände, dass es mit einer 40-tägigen Bewährungsstrafe und einem Bußgeld das Auslangen finden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Flugbegleiterin noch Rechtsmittel einlegen können.