Der Billigflieger Ryanair hat zwei weitere juristische Niederlagen in Sachen Staatshilfen, die während der Corona-Pandemie gewährt wurden, erlitten. Das EU-Gericht hat entschieden, die Finanzhilfen, die Brussels Airlines gewährt wurden, zulässig waren.
Auch im Fall der mittlerweile sich in Abwicklung befindlichen Alitalia wurde die Rechtmäßigkeit bestätigt. In beiden Fällen richteten sich die Klagen von Ryanair nicht direkt gegen die Luftfahrtunternehmen, sondern gegen die Bewilligungen, die von der EU-Kommission erteilt wurden.
Der Billigflieger ist gegen zahlreiche Rettungspakete, die verschiedene Regierungen den in ihren Ländern ansässigen Airlines während der Pandemie gewährt haben, vor Gericht gezogen. In den meisten Fällen unterlag Ryanair, jedoch konnte man auch Erfolge verzeichnen, denn punktuell sind der EU-Kommission Fehler unterlaufen. In diesen Fällen bessere die Kommission die Begründung nach und just klagte der Lowcoster erneut.
Brussels Airlines begrüßte die Entscheidung des EU-Gerichts. Weiters erklärt man, dass man die staatlich garantierten Kredite bereits zurückbezahlt habe. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ryanair das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten könnte.
Für Aufsehen sorgte im Mai 2023 der Umstand, dass das EU-Gericht die milliardenschwere Staatshilfe, die Deutschland an Lufthansa gewährt hatte, gekippt hat. Dagegen legten Deutschland bzw. Lufthansa Berufung ein, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Seitens des Kranich-Konzerns heißt es dazu auch, dass man die Krisenhilfe bereits vollständig zurückbezahlt habe.