Foto: MTU.
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Bafin verhängt Bußgeld über MTU

Werbung

Die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin wirft dem Triebwerkshersteller MTU vor, dass dieser gegen ad-hoc-Mitteilungspflichten verstoßen haben soll. In diesem Zusammenhang wurde bereits am 1. März 2024 ein Bußgeld verhängt.

Laut Mitteilung der Behörde muss MTU eine Summe in der Höhe von 510.000 Euro bezahlen. Der Bescheid ist aber noch nicht rechtskräftig, denn das betroffene Unternehmen kann dagegen noch ein Rechtsmittel einlegen. Die Bafin wirft vor, dass Insiderinformationen nicht unverzüglich über ad-hoc-Mitteilungen verbreitet worden sein sollen.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung