Das Oberlandesgericht Wien hat 48 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizer Hapimag AG für unzulässig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Timesharing-Verträge des Unternehmens wegen dieser Bestimmungen angefochten. Das Gericht urteilte, dass Verbraucherrechte auch dann gelten, wenn Kundinnen und Kunden durch den Erwerb von Aktien formal zu Aktionären gemacht werden. Die betroffenen Klauseln, die unter anderem die Weitergabe von Aktien und den Rücktritt von Verträgen betreffen, wurden als intransparent und unzulässig eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.