Gepäck-Sizer mit den Logos von Ryanair, Buzz, Lauda und Malta Air (Foto: Jan Gruber)
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Verbraucherschützer fordern Ende der Gebühren für angemessenes Handgepäck

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Europäische Verbraucherschutzorganisationen, darunter der europäische Dachverband Beuc und der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wollen eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen.

Sie kritisieren die Praxis zahlreicher Fluggesellschaften, für Handgepäck ab einer bestimmten Größe zusätzliche Gebühren zu erheben. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Ausbeutung der Kunden.

Verweis auf EuGH-Urteil von 2014

Die Beschwerde richtet sich konkret gegen sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme lediglich eines kleinen Handgepäckstücks, das üblicherweise unter den Sitz passen muß. Für größeres Handgepäck werden hingegen separate Gebühren fällig.

Der Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014, wonach für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden dürfe, solange es „angemessene Vorgaben“ bezüglich Größe und Gewicht erfülle. Bislang gibt es jedoch keine detaillierten EU-weiten Regelungen, die definieren, wo genau diese Grenze liegt.

Verbraucherschützer sehen Grenzen als unangemessen an

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die von den genannten Fluggesellschaften festgelegten Größenbeschränkungen für kostenloses Handgepäck nicht angemessen und somit rechtswidrig. Sie fordern die Europäische Union auf, präzisere Vorschriften einzuführen. Konkret soll festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen obligatorisch im Ticketpreis enthalten sein müssen.

Der Generaldirektor des Beuc, Agustín Reyna, bezeichnete die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, als die „perfekte Gelegenheit“ für solche Klarstellungen. Im Rahmen dieser Reform könnten die Rechte der Fluggäste in Bezug auf Gepäck klarer definiert und somit die beanstandete Gebührenpraxis unterbunden werden. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde der Verbraucherschutzorganisationen reagieren und ob die laufenden Beratungen zur Fluggastrechte-Verordnung die von den Konsumentenschützern geforderten Klarstellungen bringen werden.

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