Die Tourismusbranche in Europa steht vor einer unsicheren Zukunft. Das EU-Parlament hat in einer jüngsten Abstimmung eine umstrittene Position zur Neufassung der Pauschalreiserichtlinie angenommen, die bei Interessenvertretern der Reise- und Hotelbranche auf heftige Kritik stößt.
Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), äußerten sich enttäuscht über das Abstimmungsergebnis. Ihrer Ansicht nach bleiben wesentliche Definitionen, insbesondere die des Begriffs „Pauschalreise“, weiterhin unklar. Sie warnen vor einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung für Klein- und Mittelbetriebe sowie vor „existenzbedrohenden“ Strafen bei Verstößen gegen die zukünftige Richtlinie. Der Kompromiß, der nun in den Trilogverhandlungen verhandelt werden soll, scheint nicht die erhoffte Rechtssicherheit für die Unternehmen zu bringen.
Bürokratische Last und unklare Definitionen
Der Hauptkritikpunkt der Branchenvertreter ist die nach wie vor unklare Definition des Begriffs „Pauschalreise“. Nach dem Vorschlag des Parlaments, der sich stärker an der Position der EU-Kommission orientiert, droht jede Buchung, die innerhalb von 24 Stunden nach einer vom Unternehmer initiierten Aufforderung zu einer Zusatzleistung erfolgt, als Pauschalreise zu gelten. Georg Imlauer von der Hotellerie bemängelt, daß der Begriff „Aufforderung“ nicht klar definiert sei, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Hoteliers führen würde. Viele Familienbetriebe und Kleinunternehmen könnten ungewollt in die Rolle von Reiseveranstaltern gedrängt werden, ohne die notwendigen Ressourcen oder das Wissen für die damit verbundenen, komplexen gesetzlichen Auflagen zu haben.
Die WKÖ und andere Branchenverbände argumentieren, daß die Mitgliedsstaaten im EU-Rat die Schwächen des ursprünglichen Kommissionsentwurfs besser erkannt hätten. Der Rat hatte sich in seiner Position für klarere und praxisorientiertere Regelungen ausgesprochen. Gregor Kadanka bedauert, daß das Parlament diesen Kurs nicht mitgegangen sei. „Unsere Mitglieder, die größtenteils familiengeführte Klein- und Mittelbetriebe sind, dürfen nicht mit neuen unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten belastet werden“, heißt es in der Stellungnahme. Die neuen Regelungen, wie zum Beispiel verpflichtende Beschwerdemanagement-Verfahren und Höchststrafen von bis zu 4 % des Umsatzes, könnten die Geschäftstätigkeit für viele Unternehmen wirtschaftlich unrentabel machen.
Verbraucherschutz: Ein zweischneidiges Schwert
Die Befürworter der strengeren Pauschalreiserichtlinie argumentieren, daß sie den Verbraucherschutz stärken und die Rechte der Reisenden in einem zunehmend komplexen Markt besser absichern soll. Die Verbände sehen dies jedoch anders. Kadanka warnt vor „falsch verstandenem Konsumentenschutz“. Er betont, daß die Pauschalreise bereits heute das am besten abgesicherte Reiseprodukt sei, das ein Konsument buchen könne. Die geplanten neuen Regelungen überfrachten seiner Ansicht nach die Reiseveranstalter mit immer neuen Pflichten.
Die Branchenvertreter fürchten, daß diese zusätzliche Belastung langfristig dazu führen könnte, daß traditionelle Pauschalreisen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind. Das würde paradoxerweise den Verbrauchern schaden, da ihnen dann nur noch die Buchung bei Onlineanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland bliebe. Diese Anbieter sind in der Regel nicht an die strengen europäischen Richtlinien gebunden und bieten dem Verbraucher somit einen weit geringeren Schutz. Ein solcher Marktwandel würde das Risiko für die Reisenden erhöhen, da sie im Falle von Problemen, Insolvenzen oder Streitigkeiten kaum rechtliche Handhabe hätten.
Die Befürchtungen der Branche sind nicht unbegründet. In den letzten Jahren haben sich viele Konsumenten an die Annehmlichkeiten und die Sicherheit von Pauschalreisen gewöhnt, die einen umfassenden Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen bieten. Eine Aushöhlung dieses Angebots zugunsten einer unregulierten Buchung bei internationalen Onlineplattformen könnte dem europäischen Reisemarkt nachhaltig schaden.
Ausblick auf die Trilogverhandlungen
Nachdem die Positionen des Rates und des EU-Parlaments nun feststehen, beginnt in den kommenden Wochen der sogenannte Trilog, die entscheidende Verhandlungsrunde zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament. In diesem Verfahrensstadium werden die drei Institutionen versuchen, einen gemeinsamen Kompromiß zu finden. Die Vertreter der österreichischen Wirtschaftskammer haben angekündigt, auch in dieser Phase aktiv für eine „zukunftstaugliche, ausgewogene Pauschalreiserichtlinie“ einzutreten. Sie hoffen, daß die berechtigten Anliegen der Branchen bei den Verhandlungen noch berücksichtigt werden können.
Das Ergebnis der Trilogverhandlungen wird entscheidend für die zukünftige Gestaltung des europäischen Reisemarktes sein. Es wird zeigen, ob die Politik einen pragmatischen Weg findet, der den Schutz der Verbraucher mit den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in Einklang bringt, oder ob die bürokratischen Lasten die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Reiseanbieter nachhaltig beeinträchtigen werden. Die Debatte um die Pauschalreiserichtlinie ist ein Lehrstück dafür, wie Gesetzesentwürfe, die auf dem Papier gut gemeint sind, in der Praxis unbeabsichtigte und weitreichende Konsequenzen haben können.