Check-In-Schalter in Zürich (Foto: Flughafen Zürich AG).
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Kostentreiber Sportgepäck: Fluggesellschaften verschärfen Regeln für Spezialausrüstung

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Reisende, die ihre Sportausrüstung wie Skier, Fahrräder oder Surfbretter im Flugzeug transportieren möchten, müssen mit erheblichen Zusatzkosten und strengen logistischen Vorgaben rechnen. Da Sportgeräte in den Standard-Tarifen der meisten Fluggesellschaften nicht enthalten sind, fallen gesonderte Gebühren an, die je nach Anbieter stark variieren. Während Eurowings für Sportgepäck bis zu 50 Euro veranschlagt, berechnet Ryanair bis zu 75 Euro und die griechische Aegean Airlines bis zu 80 Euro pro Strecke. Experten raten dazu, diese Kosten bereits bei der Flugbuchung zu vergleichen, da ein nachträgliches Hinzufügen am Check-in-Schalter oft deutlich teurer ausfällt oder aufgrund begrenzter Ladekapazitäten im Frachtraum sogar abgelehnt werden kann.

Neben den finanziellen Aspekten spielen technische Sicherheitsvorschriften eine entscheidende Rolle bei der Abwicklung. Besondere Vorsicht ist bei Ausrüstung geboten, die potenzielle Gefahrenquellen darstellt. Hierzu zählen Tauchgepäck mit Pressluftflaschen, Lawinenrucksäcke mit integrierten Kartuschen oder moderne Sportgeräte, die mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden. Solche Gegenstände unterliegen den internationalen Gefahrgutvorschriften der IATA und müssen vorab explizit deklariert werden. Zudem fordern viele Airlines die Verwendung von Hartschalenkoffern oder speziellen Polsterungen, um mechanische Schäden an den empfindlichen Geräten während der automatisierten Gepäcksortierung zu vermeiden.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Ausrüstung greift das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung der Fluggesellschaften regelt. Rechtsexperten betonen, dass Passagiere bei verspäteter Ankunft ihrer Sportgeräte das Recht haben, Ersatzausrüstung am Urlaubsort zu mieten und die Kosten hierfür der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Wichtig ist dabei die sofortige Meldung am „Lost & Found“-Schalter sowie die Aufbewahrung aller Mietbelege. Sollte das Gepäck länger als 21 Tage verschollen bleiben, gilt es offiziell als verloren, woraufhin eine Entschädigung basierend auf dem Zeitwert der Ausrüstung eingefordert werden kann. Eine private Reisegepäckversicherung wird insbesondere bei hochwertigem Equipment empfohlen, da die gesetzliche Haftungshöchstgrenze der Airlines oft nicht den vollen Wert spezialisierter Profi-Ausrüstung abdeckt.

Um einen reibungslosen Ablauf am Flughafen zu gewährleisten, wird Passagieren mit Sondergepäck empfohlen, mindestens zwei bis drei Stunden vor Abflug am Terminal zu erscheinen. Viele Flughäfen verfügen über separate Sperrgepäck-Schalter, an denen die manuell durchgeführte Sicherheitskontrolle der sperrigen Gegenstände erfolgt. Eine genaue Dokumentation des Zustands vor dem Abflug mittels Fotos kann im Schadensfall zudem als wichtiges Beweismittel dienen. Angesichts der steigenden Gebühren im Luftverkehr prüfen immer mehr Sportler alternative Versandmöglichkeiten über spezialisierte Logistikdienstleister, die den Transport von Haus zu Haus teils zu konkurrenzfähigen Preisen anbieten.

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