Boeing 737-800 (Foto: Robert Spohr).
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Rechtsstreit um Informationsfreiheit: Ryanair wehrt sich gegen eDreams vor Hamburger Gericht

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Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat am 25. Februar 2026 eine Schutzschrift beim Landgericht Hamburg eingereicht, um eine drohende Zensur ihrer Pressemitteilungen durch das Online-Reiseportal eDreams zu verhindern.

Hintergrund ist die öffentliche Kommunikation von Ryanair über vorangegangene Gerichtsurteile, in denen die Preisgestaltung und Rabattwerbung von eDreams als irreführend eingestuft wurden. Das Reiseportal versucht nun rechtlich zu unterbinden, dass Ryanair diese für eDreams negativen Feststellungen weiter verbreitet. Ryanair sieht darin einen Versuch, die Öffentlichkeit über gerichtlich bestätigte Missstände im Unklaren zu lassen, und verteidigt das Recht, Kunden über die Praktiken von Drittanbietern zu informieren.

Das Landgericht Hamburg hat in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen eDreams entschieden und Ordnungsgelder wegen der Nichteinhaltung von Transparenzvorgaben verhängt. Die Richter stellten fest, dass die Art und Weise, wie Preise auf der Plattform dargestellt werden, den Verbraucher täuscht. Diese rechtliche Einschätzung deckt sich mit Verfahren in anderen europäischen Ländern. So verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM kürzlich ein Bußgeld in Höhe von neun Millionen Euro gegen das Unternehmen. Die Begründung der italienischen Aufseher fiel deutlich aus: Das Prime-Abonnementmodell wurde als manipulativ und irreführend bezeichnet, da Kunden teilweise höhere Preise zahlten als Nicht-Mitglieder.

Auch in Spanien gerät eDreams zunehmend unter Druck. Regionale Verbraucherschutzbehörden in Madrid sowie in Kastilien und León sanktionierten das Portal wegen zahlreicher Verstöße gegen geltendes Verbraucherrecht. Ryanair nutzt diese Urteile für eine breit angelegte Kampagne gegen nicht autorisierte Online-Reisebüros (OTAs), denen die Airline systematische Übermützung vorwirft. Das Unternehmen fordert von den europäischen Regierungen verbindliche Transparenzregeln für den gesamten Sektor. Gleichzeitig verweist Ryanair auf Partnerschaften mit „Approved OTAs“, die sich vertraglich dazu verpflichtet haben, die Originalpreise der Fluggesellschaft ohne zusätzliche Aufschläge anzuzeigen.

Der aktuelle Vorstoß vor dem Hamburger Gericht markiert eine neue Eskalationsstufe im jahrelangen Konflikt zwischen dem Billigflieger und den Vermittlungsplattformen. Während eDreams versucht, die öffentliche Berichterstattung über seine Geschäftspraktiken einzuschränken, beharrt Ryanair auf der Richtigkeit seiner Aussagen. Die Entscheidung des Gerichts über die Schutzschrift wird wegweisend dafür sein, in welchem Umfang Unternehmen über rechtlich festgestellte Verfehlungen ihrer Wettbewerber informieren dürfen. Für Reisende bleibt die Situation unübersichtlich, da der Preiskampf zwischen Direktvertrieb und Vermittlern zunehmend in den Gerichtssälen ausgetragen wird.

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