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Bundesregierung lehnt Schlichtungspflicht für Reiseveranstalter ab

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Die Bundesregierung hält an dem Prinzip der Freiwilligkeit bei außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für die Reisewirtschaft fest. In einer aktuellen Stellungnahme betont die Regierung, dass Reiseveranstalter, Vermittler und Anbieter von Einzelleistungen weiterhin nicht gesetzlich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet werden sollen.

Damit erteilt die Koalition Forderungen nach einer Ausweitung des Modells der Luftverkehrsschlichtung, das bereits seit 2013 für Fluggesellschaften verbindlich ist, eine Absage. Als Begründung werden die strukturellen Besonderheiten der Branche angeführt, die im Gegensatz zum standardisierten Flugverkehr durch hochkomplexe und individuelle Vertragsgestaltungen sowie eine kleinteilige Unternehmensstruktur geprägt ist.

Obwohl die Regierung die Vorteile der außergerichtlichen Einigung – wie Kostenfreiheit für Verbraucher und geringere Belastung für die Justiz – ausdrücklich anerkennt, sieht sie keinen Anlass für neue gesetzliche Vorgaben. Der Fokus liegt stattdessen auf der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten bis März 2028 dazu, Maßnahmen zur Förderung der Schlichtungsteilnahme zu ergreifen, lässt jedoch Spielraum bei der Ausgestaltung. Die Reisebranche wird künftig lediglich dazu angehalten, striktere Antwortfristen bei Beschwerden einzuhalten: Ein Eingangsbescheid muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen, eine inhaltliche Rückmeldung binnen 60 Tagen.

Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V. (sör) verzeichnete zuletzt eine Einigungsquote von rund 90 Prozent bei den abgeschlossenen Verfahren, was die Effektivität des Instruments unterstreicht. Dennoch verweist die Regierung auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Betriebe mit geringen Gewinnmargen, denen durch eine Teilnahmepflicht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand zugemutet werden soll. Kritik an dieser Haltung kommt von der Opposition. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen werfen der Regierung vor, den Verbraucherschutz zugunsten von Brancheninteressen zu vernachlässigen und das Potenzial der Schlichtung zur Entlastung der Zivilgerichte ungenutzt zu lassen.

Branchenexperten beobachten, dass die Zahl der Schlichtungsanträge insbesondere im Bereich der Pauschalreisen steigt, was auf ein wachsendes Bewusstsein der Kunden für ihre Rechte hindeutet. Während die Luftverkehrsschlichtung jährlich zehntausende Fälle abwickelt, bleibt das Volumen in der übrigen Touristik deutlich geringer, was die Regierung in ihrer Argumentation bestärkt, dass eine verpflichtende Regelung unverhältnismäßig wäre. Ein „angemessener Ausgleich“ zwischen den Interessen der Wirtschaft und dem Schutz der Reisenden bleibe das erklärte Ziel der aktuellen Tourismuspolitik, wobei der digitale Fortschritt bei der Schadensregulierung künftig eine größere Rolle spielen könnte.

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