Ein Polizeieinsatz am Flughafen Stuttgart hat am heutigen Vormittag den Flugbetrieb massiv beeinträchtigt und zu zahlreichen Verspätungen sowie Flugausfällen geführt. Gegen 10:30 Uhr ordnete die Bundespolizei die vorzeitige Räumung der Gatebereiche im Sicherheitsbereich an. Grund für die behördliche Maßnahme war nach ersten Erkenntnissen eine unberechtigte Person, die eine Sicherheitsschleuse ohne die erforderliche Kontrolle durchschritten hatte. Dieser Vorfall löste das standardisierte Sicherheitsprotokoll aus, welches eine vollständige Durchsuchung der betroffenen Terminals sowie eine erneute Überprüfung aller bereits kontrollierten Passagiere und Handgepäckstücke vorschreibt.
Von der Räumung waren nicht nur die Fluggäste in den Wartebereichen betroffen, sondern auch Passagiere, die sich bereits an Bord ihrer zum Abflug bereiten Maschinen befanden. Alle Personen mussten zurück in den öffentlichen Bereich des Terminals geleitet werden. Erst nach einer umfassenden Absuche der Gebäude durch Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten die Sicherheitskontrollen kurz nach 13:00 Uhr wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Während der Dauer des Einsatzes kam es in den Check-in-Hallen zu großen Menschenansammlungen und erheblichen Wartezeiten für die Reisenden.
Die Auswirkungen auf den Flugplan sind beträchtlich. Laut Angaben der Flughafenleitung kam es bei rund zehn Abflügen zu Verzögerungen von mehr als zwei Stunden. Infolge der Unterbrechung der Abfertigungsprozesse mussten die Fluggesellschaften im weiteren Tagesverlauf mindestens acht Flüge vollständig streichen, da die Besatzungszeiten überschritten wurden oder die Maschinen für nachfolgende Rotationen an anderen Standorten fehlten. Der landende Flugverkehr war von den Sicherheitsmaßnahmen am Boden zwar nicht direkt betroffen, dennoch kam es vereinzelt zu Verzögerungen beim Aussteigen, da die Kapazitäten im Terminal durch die Räumung begrenzt waren.
Passagiere, die für den restlichen Tag Flüge ab Stuttgart gebucht haben, werden dringend gebeten, den Status ihrer Verbindung vor der Anreise zum Flughafen online zu prüfen. Die Bundespolizei hat Ermittlungen gegen die Person aufgenommen, die den Einsatz ausgelöst hat. Solche Vorfälle ziehen in der Regel nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich, sondern können auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften und des Flughafenbetreibers zur Folge haben, da die Kosten für die Räumung und die Flugausfälle erheblich sind.