Der Flughafen Brüssel-Zaventem hat angekündigt, am 12. März 2026 sämtliche Abflüge zu streichen. Hintergrund ist ein großflächiger nationaler Streik in Belgien, dem sich wesentliche Teile des Sicherheitspersonals angeschlossen haben.
Die Flughafenleitung gab am Mittwoch bekannt, dass nach intensiven Abstimmungen mit den betroffenen Fluggesellschaften diese Entscheidung getroffen wurde, um unkontrollierbare Menschenansammlungen in den Terminals und Sicherheitsrisiken für Passagiere sowie Personal zu vermeiden. Während der Abflugbetrieb komplett eingestellt wird, kann es auch bei den geplanten Ankünften zu erheblichen Ausfällen oder Umleitungen auf andere Regionalflughäfen kommen.
Die Gewerkschaften rufen zu diesem Aktionstag auf, um gegen geplante gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht und für eine Verbesserung der Kaufkraft angesichts der aktuellen Teuerungsraten zu demonstrieren. Da die Sicherheitskontrollen am größten belgischen Drehkreuz eine hoheitsrelevante Aufgabe darstellen, führt ein Ausstand in diesem Bereich faktisch zur sofortigen Lähmung des gesamten Passagierverkehrs. Branchenexperten weisen darauf hin, dass von dieser Maßnahme schätzungsweise über 50.000 Reisende betroffen sein könnten. Die Fluggesellschaften, allen voran die Heimatgesellschaft Brussels Airlines, haben bereits damit begonnen, Passagiere proaktiv über Stornierungen zu informieren und Umbuchungen auf alternative Reisedaten anzubieten.
Zusätzliche Recherchen im belgischen Verkehrswesen verdeutlichen, dass der Streik voraussichtlich auch Auswirkungen auf den landgebundenen Zubringerverkehr haben wird. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Bahnanbindungen zum Flughafen als auch der öffentliche Nahverkehr in der Region Brüssel nur unregelmäßig bedient werden. Der Flughafen rät dringend davon ab, am 12. März zum Terminal anzureisen, da kein Zugang zum Sicherheitsbereich gewährt werden kann. Marktbeobachter bewerten diesen Stillstand als erheblichen wirtschaftlichen Einschnitt für den Luftverkehrsstandort, da Brüssel nicht nur ein wichtiges touristisches Ziel, sondern auch ein zentrales Drehkreuz für europäische Diplomaten und Geschäftsreisende darstellt.
Die Situation am 12. März fügt sich in eine Reihe von Arbeitskampfmaßnahmen ein, die den europäischen Luftraum in der laufenden Frühjahrssaison bereits mehrfach belastet haben. Passagiere haben in diesem Fall Anspruch auf eine kostenfreie Erstattung ihrer Tickets oder eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wobei Entschädigungszahlungen bei einem Streik des Sicherheitspersonals – im Gegensatz zu einem Streik der fluggesellschaftseigenen Mitarbeiter – oft rechtlich als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden. Die betroffenen Airlines bereiten derzeit Sonderflugpläne für den 13. März vor, um den entstandenen Rückstau an Passagieren schnellstmöglich abzuarbeiten.