Ein großflächiger Streik der Bodenabfertigungsdienste in Spanien droht den europäischen Flugverkehr während der Osterfeiertage 2026 massiv zu beeinträchtigen. Die Gewerkschaften CCOO, UGT und USO haben das Personal der Dienstleister Groundforce und Menzies dazu aufgerufen, vom 27. März bis zum 6. April die Arbeit niederzulegen.
Betroffen sind rund 20 Flughäfen, darunter die für den deutschen Tourismus zentralen Drehkreuze Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca, Málaga und Alicante sowie die Urlaubsregionen auf den Kanaren. Da Spanien eines der wichtigsten Ziele für Reisende aus der Bundesrepublik ist – allein im Vorjahreszeitraum wurden über 600.000 Passagiere auf dieser Route registriert –, wird mit tausenden Flugstreichungen und massiven Verspätungen gerechnet.
Rechtlich gesehen befinden sich betroffene Passagiere in einer schwierigen Situation, da ein Streik des Flughafen- oder Abfertigungspersonals nach der EU-Fluggastrechteverordnung meist als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet wird. Im Gegensatz zu Arbeitsniederlegungen des eigenen Airline-Personals besteht bei Streiks externer Dienstleister in der Regel kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dennoch bleiben die Fluggesellschaften in der Pflicht, Unterstützungsleistungen zu erbringen. Fluggäste haben das Recht auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises. Bei Wartezeiten von mehr als zwei Stunden müssen die Airlines zudem Verpflegung und Erfrischungen bereitstellen sowie gegebenenfalls Hotelübernachtungen organisieren.
Zusätzliche Recherchen zur aktuellen Lage in Spanien zeigen, dass die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern bisher ergebnislos verliefen. Streitpunkte sind vor allem die Arbeitsbedingungen und die Lohnstruktur nach der Neuvergabe von Bodenabfertigungslizenzen durch den Flughafenbetreiber Aena. Experten raten Reisenden, sämtliche Kommunikationsversuche mit der Fluggesellschaft sowie Ausgaben für Ersatzverpflegung und alternative Reisebuchungen akribisch zu dokumentieren. Eine eigenständige Neubuchung sollte erst erfolgen, wenn die Airline nachweislich keine zumutbare Alternative anbietet oder die Kommunikation vollständig verweigert. In solchen Fällen können die angemessenen Mehrkosten im Nachgang von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.
Die Auswirkungen beschränken sich nicht nur auf Direktverbindungen, sondern betreffen durch Rotationsverspätungen das gesamte europäische Flugnetz. Fluggesellschaften wie Lufthansa, Ryanair und Eurowings bereiten bereits Notfallpläne vor und bieten teilweise kostenlose Umbuchungen an, um das Passagieraufkommen an den Streiktagen zu entzerren. Reisende werden dringend gebeten, den Status ihres Fluges regelmäßig über die offiziellen Apps der Airlines zu prüfen und deutlich mehr Zeit für die Prozesse am Flughafen einzuplanen, da insbesondere die Gepäckabfertigung und die Flugzeugreinigung durch den Ausstand der Groundforce- und Menzies-Mitarbeiter blockiert werden.