Der EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas hat eine klare Position im Streit um massenhafte Flugstreichungen bezogen und die Fluggesellschaften zur Einhaltung der Passagierrechte gemahnt. In einer Stellungnahme gegenüber der „Financial Times“ stellte der Kommissar klar, dass steigende Kerosinkosten keinen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 darstellen.
Damit widerspricht die Behörde den Argumenten zahlreicher Airlines, die in den vergangenen Wochen aufgrund der volatilen Marktlage im Zuge der Nahost-Krise weltweit rund zwei Millionen Sitzplätze aus den Flugplänen gestrichen haben. Laut Tzitzikostas basieren diese Streichungen primär auf wirtschaftlichen Erwägungen der Unternehmen, da unrentable Routen bei verdoppelten Treibstoffpreisen finanziell nicht mehr tragbar seien.
Während Branchengrößen wie AirAsia-Chef Tony Fernandes die aktuelle Situation als gravierender als die Corona-Pandemie einstufen, weist die EU-Verkehrsabteilung Behauptungen über eine akute physische Kerosinknappheit in Europa zurück. Tzitzikostas betonte, dass Europa über ausreichende Notfallreserven verfüge und die Versorgungssicherheit über einen langen Zeitraum gewährleistet sei. Diese Einschätzung steht jedoch im Kontrast zu Warnungen der Internationalen Energieagentur (IEA). Deren Direktor Fatih Birol hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die europäischen Vorräte teilweise nur noch für etwa sechs Wochen ausreichen könnten. Auch EU-Energiekommissar Dan Jørgensen äußerte besorgte Töne hinsichtlich einer drohenden Versorgungskrise, was auf eine Uneinigkeit innerhalb der Kommission hindeutet.
Trotz des regulatorischen Drucks und der angespannten Versorgungslage investieren einige Marktteilnehmer antizyklisch in die Erweiterung ihrer Flotten. AirAsia gab jüngst die Bestellung von 150 Airbus A220-300 bekannt, einem Auftrag mit einem Volumen von rund 19 Milliarden US-Dollar. Dies unterstreicht, dass große Player langfristig trotz der aktuellen Preisverdreifachung beim Treibstoff mit einem Wachstum des Luftverkehrsmarktes rechnen. Für die Passagiere bedeutet die aktuelle Rechtsauslegung des Verkehrskommissars indes, dass sie bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro haben, sofern die Airline den Flugabbruch lediglich mit den hohen Betriebskosten begründet.
Um eine Eskalation der Lage zu vermeiden, wurden auf EU-Ebene bereits Mechanismen zur genauen Überwachung der Kerosinbestände eingerichtet. Diese sollen eine geordnete Koordination und gegebenenfalls eine Freigabe von Reserven zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Die Luftfahrtbranche fordert unterdessen steuerliche Entlastungen, um den massiven Kostendruck abzufedern, der durch die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten entstanden ist. Experten gehen davon aus, dass sich die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Passagier-Portalen und Fluggesellschaften in den kommenden Monaten verschärfen werden, da die Airlines versuchen dürften, die Preissteigerungen als unvermeidbare externe Krise darzustellen.