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Positive Bilanz der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Nationalrat

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Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat den Jahresbericht 2025 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) einstimmig zur Kenntnis genommen und der Schlichtungsstelle ein positives Zeugnis ausgestellt. Im vergangenen Kalenderjahr gelang es der Behörde, Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässe in der Gesamthöhe von fast 2 Millionen Euro für Reisende zu erwirken.

Ein signifikanter Anteil von 1,9 Millionen Euro entfiel dabei auf den Flugsektor, was Experten auf die im Vergleich zum Schienenverkehr höheren Ticketpreise und gesetzlich verankerten Ausgleichszahlungen bei Annullierungen oder Verspätungen zurückführen. Im Durchschnitt erzielte die APF pro abgeschlossenem Verfahren eine Rückerstattung von etwa 400 Euro für die Antragsteller.

Die Effizienz der außergerichtlichen Streitbeilegung hat sich laut Bericht weiter gesteigert. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sank von 40 Tagen im Jahr 2024 auf nunmehr 32 Tage. Verkehrsminister Peter Hanke hob hervor, dass die Agentur im Schnitt innerhalb von weniger als 24 Stunden auf Erstanfragen reagiert. In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle führte die APF zudem gezielte Audits an den Flughäfen Wien und Salzburg sowie bei der ÖBB durch. Dabei stand insbesondere die Einhaltung von Qualitätsstandards für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) sowie die allgemeine Informationspflicht der Verkehrsunternehmen über bestehende Fahrgastrechte im Fokus der Überprüfungen.

Ein zentrales Thema der parlamentarischen Debatte war die künftige Durchsetzungsfähigkeit gegenüber internationalen Unternehmen. Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF, wies auf Schwierigkeiten bei Verwaltungsstrafanzeigen gegen ausländische Konzerne hin. Um Wettbewerbsnachteile für inländische Betriebe zu vermeiden, wurde die Konzentration derartiger Verfahren bei einer spezialisierten Behörde angeregt. Während die Antragszahlen im Flug- und Bahnbereich um etwa zehn Prozent zurückgingen, verzeichnete der Bussektor aufgrund einer Kompetenzerweiterung durch die Fahrgastrechtenovelle von 2024 einen deutlichen Anstieg der Beschwerden, insbesondere im Zusammenhang mit innerstädtischen Verkehrsbetrieben und Gepäckverlusten.

Bezüglich aktueller wirtschaftlicher Unsicherheiten gab die Agenturleitung Entwarnung: Weder die befürchtete Kerosinknappheit noch ein Mangel an Fluglotsen hätten bisher zu systematischen Beeinträchtigungen des europäischen Flugverkehrs geführt. Minister Hanke betonte zudem die ablehnende Haltung Österreichs gegenüber Bestrebungen auf EU-Ebene, Schwellenwerte für Entschädigungen bei Verspätungen anzuheben. Die Regierung spricht sich klar gegen eine Aufweichung bestehender Passagierrechte aus, um den Schutz der Verbraucher trotz steigender Betriebskosten im Mobilitätssektor stabil zu halten.

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