Die Wahl des richtigen Zahlungsmittels bei Reisen außerhalb der europäischen Gemeinschaftswährung stellt für Verbraucher einen wesentlichen Faktor bei den Nebenkosten dar. Eine aktuelle Erhebung der Arbeiterkammer zu den Konditionen von Kredit-, Prepaid- und Debitkarten bei führenden Finanzinstituten zeigt deutliche Kostenunterschiede bei Bargeldabhebungen und bargeldlosen Transaktionen im Ausland.
Während die Nutzung von Debitkarten innerhalb des Euro-Raums weitgehend gebührenfrei abgewickelt werden kann, drohen in Ländern wie der Türkei, den USA, Großbritannien oder der Schweiz erhebliche Zusatzkosten. Bei einem Referenzbetrag von 400 Euro können die Spesen je nach Kartenart und Kreditinstitutsvertrag bis zu 20 Euro betragen, wobei etwaige Wechselkursverluste noch nicht eingerechnet sind. Konsumentenschützer warnen zudem vor automatisierten Systemen an ausländischen Geldautomaten, die durch sofortige Währungsumrechnungen erhebliche Margen zuungunsten der Reisenden generieren. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, wird eine genaue Prüfung der Kontoverträge vor dem Reiseantritt sowie ein bewusster Umgang mit den Abrechnungsoptionen an den Terminals vor Ort empfohlen.
Kostenstrukturen im Euro-Raum und die versteckten Entgelte bankunabhängiger Automatenbetreiber
Innerhalb der Euro-Zone gestaltet sich der Einsatz der klassischen Debitkarte, im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Bankomatkarte bezeichnet, für Standardtransaktionen im Regelfall kostenneutral. Weder beim Bezahlen im Einzelhandel noch beim Abheben an regulären Bankautomaten fallen direkte Auslandsgebühren an. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass je nach individuellem Girokontomodell sogenannte Buchungszeilenentgelte anfallen können. Diese schlagen pro Transaktion mit bis zu 77 Cent zu Buche und werden unabhängig vom Ort des Karteneinsatzes vom kontoführenden Institut erhoben.
Eine erhebliche Ausnahme von der Gebührenfreiheit im Euro-Raum bilden private, bankunabhängige Geldautomatenbetreiber, die vermehrt in touristischen Zentren von Ländern wie Kroatien, Spanien oder auch innerhalb Deutschlands anzutreffen sind. Diese Betreibergesellschaften sind gesetzlich dazu berechtigt, eigene Servicegebühren für die Bereitstellung der Infrastruktur zu verlangen. Im Rahmen der Markterhebung wurden hier Extraspesen von bis zu zehn Euro pro Abhebung dokumentiert. Zwar sind die Betreiber verpflichtet, diese Gebühren vor dem Abschluss des Vorgangs auf dem Bildschirm anzuzeigen, doch geschieht dies oft unübersichtlich, sodass Reisende die Kosten im Zuge des Auszahlungsprozesses übersehen. Bei Kreditkarten stellt sich die Situation im Euro-Raum grundlegend anders dar: Während der bargeldlose Einkauf im Geschäft spesenfrei bleibt, ist der Bezug von Bargeld an Automaten grundsätzlich mit hohen Kosten verbunden. Hier verlangen die Kreditkartengesellschaften durchgehend Gebühren zwischen drei und 3,3 Prozent des behobenen Betrags, wobei vertragliche Mindestgebühren von 2,50 bis vier Euro pro Vorgang die Kosten für kleinere Geldbeträge überproportional in die Höhe treiben.
Die ökonomischen Risiken beim Karteneinsatz in Drittstaaten ohne Euro-Währung
Beim Verlassen des Euro-Raums erhöht sich die Komplexität der Gebührenberechnung erheblich, da neben den reinen Transaktionsgebühren auch Abrechnungsrisiken durch Währungsschwankungen und Bearbeitungsentgelte der Institute entstehen. Bei der Nutzung einer Debitkarte in Ländern wie der Türkei oder den USA verrechnen die meisten heimischen Banken im Durchschnitt eine kombinierte Gebühr, die sich aus einem prozentualen Anteil von rund 0,75 Prozent des Umsatzes und einem fixen Pauschalbetrag zusammensetzt. Beim bargeldlosen Bezahlen im Geschäft liegt dieser Fixbetrag im Schnitt bei 1,09 Euro, beim Bargeldbezug am Automaten erhöht er sich auf 1,82 Euro. Im direkten Vergleich der Banken zeigten sich bei einer Abhebung von umgerechnet 400 Euro Kosten zwischen 4,82 Euro bei Instituten wie der Bawag, Easybank oder Volksbank Wien und bis zu 6,11 Euro bei der Erste Bank.
Noch deutlicher belasten Kreditkarten das Reisebudget bei Transaktionen in Fremdwährungen. Beim einfachen Bezahlen einer Hotelrechnung oder im Restaurant fordern die Anbieter wie Card Complete, Paylife oder Diners Club Spesen zwischen 1,65 und zwei Prozent des Umsatzes. Bei Marktführer American Express stiegen die Kosten im Test auf bis zu acht Euro für einen Umsatzgegenwert von 400 Euro. Vollkommen unrentabel wird der Einsatz der Kreditkarte beim Bargeldbezug in Nicht-Euro-Ländern. Hier summieren sich die regulären Abhebespesen von bis zu 3,3 Prozent mit zusätzlichen Manipulations- und Auslandseinsatzgebühren von bis zu zwei Prozent. Für eine Abhebung von 400 Euro im Gegenwert der lokalen Währung zahlen Kunden bei American Express glatte 20 Euro Gebühren, gefolgt von Card Complete und Diners Club mit bis zu 18,60 Euro. Die Nutzung von Prepaid-Kreditkarten, die vorab auf Guthabenbasis aufgeladen werden müssen, bietet in diesem Segment keine finanzielle Erleichterung, da deren Gebührenmodelle fast identisch mit jenen der klassischen Kreditkartenvarianten sind.
Das Phänomen der dynamischen Währungsumrechnung als Renditequelle der Automatenbetreiber
Ein besonderes Augenmerk richten die Konsumentenexperten auf die sogenannte dynamische Währungsumrechnung am Point of Sale und an Geldausgabeautomaten. Sobald das System erkennt, dass eine im Euro-Raum ausgestellte Karte verwendet wird, bietet die Software dem Kunden die Option an, den Betrag sofort in Euro abzurechnen. Was oberflächlich als Komfortleistung für bessere Transparenz erscheint, erweist sich in der finanzwirtschaftlichen Praxis fast immer als erhebliche Kostenfalle. Bei der Wahl der sofortigen Euro-Abrechnung rechnet das ausländische Terminal den Betrag zu einem hausinternen Wechselkurs um, der in der Regel deutlich schlechter ist als der offizielle Referenzkurs der internationalen Kreditkartenorganisationen oder der Europäischen Zentralbank.
Durch diese Kursdifferenzen, die oft versteckt im Abrechnungssystem kalkuliert sind, entstehen für den Kunden zusätzliche, indirekte Kosten von oft fünf bis zehn Prozent des Gesamtbetrags, die auf den Abrechnungen nicht als separate Gebührenposition ausgewiesen werden. Die klare Empfehlung der Finanzexperten lautet daher, an Automaten und Bezahlterminals im Ausland grundsätzlich die Abrechnung in der jeweiligen Landeswährung, also beispielsweise US-Dollar oder Türkische Lira, zu wählen und Angebote zur Euro-Umrechnung konsequent abzulehnen. Sollte ein Automat im Laufe des Menüs die Gebühren oder den Wechselkurs nicht transparent offenlegen, wird Verbrauchern geraten, den Vorgang vor der Auszahlung abzubrechen und ein anderes Terminal zu nutzen.
Bilaterale Bankenabkommen und digitale Hilfsmittel zur Kostenkontrolle
Trotz der allgemeinen Tendenz zu hohen Auslandsgebühren existieren im österreichischen Bankensektor punktuelle Ausnahmen, die auf bilateralen Kooperationen oder konzerninternen Strukturen basieren. Einige Kreditinstitute, darunter die Bank Austria durch ihre Einbindung in die europäische Unicredit-Gruppe sowie die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, bieten ihren Kunden in ausgewählten Ländern Sonderkonditionen an. So ist beispielsweise in Schweden das Abheben und Bezahlen mit der Debitkarte bei bestimmten Partnerbanken vollständig kostenfrei. Da sich diese Vereinbarungen jedoch kurzfristig ändern können und stark vom gewählten Kontomodell abhängen, ist eine detaillierte Nachfrage beim persönlichen Kundenberater vor Reiseantritt unumgänglich.
Zur Erhöhung der Markttransparenz und zur Unterstützung der Urlaubsplanung bieten Verbraucherschutzorganisationen digitale Hilfsmittel an. Über standardisierte Online-Rechner, wie den Zahlkarten-Spesenrechner auf den Plattformen der Bankenberatung, können Konsumenten vorab kalkulieren, welche Methode an einem bestimmten Reiseziel wirtschaftlich sinnvoller ist. Durch die Eingabe des Reiselandes und des geplanten Umsatzes ermittelt die Software auf Basis der aktuellen Tarifdaten der Institute, ob im individuellen Fall das mehrmalige Zahlen mit der Karte oder das einmalige Abheben eines größeren Bargeldbetrags zu geringeren Gesamtgebühren führt. Grundsätzlich gilt die finanzielle Faustregel, das Abheben von Kleinstbeträgen im Ausland zu vermeiden, da die fixen Mindestgebühren die relative Belastung unverhältnismäßig steigern.