Flugplatz Venedig-Lido (Foto: Jan Gruber).
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Venedig plant deutliche Erhöhung der Zugangsgebühr für Tagesgäste

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Die Stadtverwaltung von Venedig berät über eine drastische Verschärfung der bestehenden Regulierungen für den Tagestourismus. Nach den Plänen des neu gewählten Bürgermeisters Simone Venturini soll die Eintrittsgebühr für Besucher, die nicht in der Lagunenstadt übernachten, an besonders stark frequentierten Tagen auf bis zu 50 Euro angehoben werden.

Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil des kommunalen Regierungsprogramms und zielt darauf ab, die massiven Besucherströme effektiver zu steuern sowie die erheblichen Infrastruktur- und Reinigungskosten zu decken, die durch den Massentourismus entstehen. Während lokale Wirtschaftsverbände den Vorstoß unterstützen und eine Ausweitung fordern, regt sich in der italienischen Politik, unter Verfassungsrechtlern und bei ehemaligen Amtsträgern massiver Widerstand. Kritiker bezeichnen das Vorhaben als unzivilisiert und äußern erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer derart hohen Gebühr für den Zugang zu einem öffentlichen Stadtraum.

Das neue Stufenmodell der Ticketpreise

Das von Bürgermeister Venturini vorgelegte Konzept sieht eine grundlegende Reform der bisherigen Gebührenstruktur vor, die im Jahr 2024 testweise eingeführt und 2025 ausgeweitet wurde. Bislang bewegte sich der Betrag für ein Tagesticket in einem moderaten Rahmen zwischen fünf und zehn Euro. Künftig soll ein gestaffeltes Preissystem eingeführt werden, das einen starken Anreiz zur langfristigen Reiseplanung bieten soll. Wer seinen Besuch in Venedig frühzeitig über das digitale Buchungssystem registriert, soll demnach eine Basisgebühr von rund 30 Euro entrichten. Für kurzfristige Entschlüsse oder spontane Anreisen an den behördlich festgelegten Hauptreisetagen soll der Höchstsatz von 50 Euro fällig werden.

Um diese weitreichenden Änderungen rechtlich abzusichern, beabsichtigt die Stadtverwaltung, in den kommenden Wochen formelle Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien der nationalen Regierung in Rom aufzunehmen. Da die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer solchen kommunalen Abgabe auf einem nationalen Gesetz aus dem Jahr 2019 basiert, erfordert jede signifikante Ausweitung des Gebührenrahmens eine enge Abstimmung mit den staatlichen Behörden und gegebenenfalls Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben auf nationaler Ebene.

Finanzielle Entwicklung und wirtschaftliche Interessen

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Kommune verzeichnete die Zugangsgebühr in den vergangenen zwei Jahren ein kontinuierliches Wachstum. Im ersten Jahr der praktischen Umsetzung, 2024, generierte das System Gesamteinnahmen von rund zwei Millionen Euro. Durch die Erhöhung der Kontrollen und die Ausweitung der pflichtigen Tage stiegen die fiskalischen Erträge im Jahr 2025 bereits auf etwa 5,5 Millionen Euro. Mit der geplanten Anhebung auf bis zu 50 Euro würden die Einnahmen der Stadt sprunghaft ansteigen, was laut der Rathausführung dringend notwendig sei, um die Lasten des Tourismus zu finanzieren. Dazu gehören unter anderem die personalintensive Müllentsorgung in den engen Kanälen, die Instandhaltung der historischen Bausubstanz sowie der Betrieb der öffentlichen Nahverkehrsmittel, die durch die Tagesgäste extrem beansprucht werden.

Unterstützung erhält der Bürgermeister bei seinem Vorhaben von einflussreichen Teilen der lokalen Wirtschaftsverbände. Vertreter des Hotel- und Gastgewerbes sowie des inhabergeführten Einzelhandels plädieren traditionell für Maßnahmen, die den Qualitätstourismus fördern. Da Tagesgäste im Vergleich zu Übernachtungsgästen deutlich weniger Geld in den lokalen Restaurants, Hotels und Geschäften hinterlassen, aber die städtische Infrastruktur gleichermaßen belasten, fordern einige Wirtschaftsvertreter sogar eine ganzjährige, lückenlose Einhebung der Abgabe, unabhängig von saisonalen Schwankungen oder Feiertagen.

Politischer Widerstand und verfassungsrechtliche Bedenken

Auf heftigen Widerstand stoßen die Pläne hingegen bei der politischen Opposition im Stadtrat sowie auf nationaler Ebene. Der Senator Andrea Martella von der sozialdemokratischen Demokratischen Partei forderte eine gänzliche Abschaffung der Eintrittsgebühr. Aus seiner Sicht hat sich das bisherige Ticketsystem als untauglich erwiesen, um die Zahl der Besucher spürbar zu senken. Stattdessen forderte er alternative, strukturelle Konzepte zur Steuerung der Touristenströme, wie etwa eine striktere Kontingentierung von Unterkünften oder den Ausbau von Besucherleitsystemen, die ohne direkte finanzielle Barrieren auskommen.

Besonders scharfe Worte fand der Philosoph und ehemalige Bürgermeister von Venedig, Massimo Cacciari. Er kritisierte das Vorhaben als einen Akt der Barbarei und als unzivilisiert. Eine historische Kulturstadt dürfe nicht wie ein Museum oder ein Vergnügungspark behandelt werden, für dessen Betreten man eine Eintrittskarte lösen muss. Cacciari betonte, dass der freie Zugang zu Städten ein grundlegendes europäisches Kulturgut darstelle, das durch solche Maßnahmen kommerzialisiert werde.

Diese ethische und politische Kritik wird durch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gestützt. Der renommierte Verfassungsrechtler Ludovico Mazzarolli äußerte sich skeptisch bezüglich der Verhältnismäßigkeit der neuen Tarife. Während ein symbolischer Unkostenbeitrag von fünf oder zehn Euro juristisch noch als vertretbare Lenkungs- oder Verwaltungsabgabe eingestuft werden konnte, verändere eine Gebühr von 50 Euro den Charakter der Maßnahme grundlegend. Eine Abgabe in dieser Höhe könnte das in der italienischen Verfassung garantierte Recht auf Freizügigkeit und den freien Zugang zu öffentlichem Grund und Boden unverhältnismäßig einschränken. Es sei absehbar, dass eine solche Erhöhung zu langwierigen Klagen vor dem Verfassungsgericht in Rom führen würde.

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