Zentrale der Tui AG in Hannover (Foto: Tui Group).
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Tui fordert drastische Reformen nach Gerichtsurteil zum Reisesicherungsfonds

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Der größte europäische Reisekonzern Tui hat eine umfassende und sofortige Reform des Deutschen Reisesicherungsfonds gefordert und damit die politische Diskussion um die finanzielle Belastung der Tourismuswirtschaft neu entfacht. In einer offiziellen Stellungnahme verlangt das Unternehmen, die laufenden Gebühren für den Fonds unverzüglich auf null zu setzen und die von den Reiseveranstaltern zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen spürbar zu reduzieren.

Der Vorstoß erfolgt unmittelbar nach einer richtungsweisenden Entscheidung des Berliner Kammergerichts, das eine Millionenklage des Konkurrenten Dertour gegen den Fonds abgewiesen hatte. Die Reisebranche sieht sich durch das aktuelle System finanziell stark belastet, da mittlerweile beträchtliche Summen an Kapital gebunden sind. Während Branchenverbände und Marktteilnehmer eine finanzielle Entlastung der Unternehmen anmahnen, verweist die Justiz auf die rechtliche Notwendigkeit eines funktionierenden Absicherungssystems für Verbraucher.

Die Kritik des Branchenprimus an der staatlichen Aufsicht

Das Management von Tui kritisiert die aktuelle Ausgestaltung des Absicherungsmechanismus als ineffizient und sieht darin einen staatlich verursachten Kostentreiber für Pauschalreisen. Nach Angaben des Konzerns haben die deutschen Reiseveranstalter seit der Einführung des Fonds im Jahr 2021 insgesamt rund eine Milliarde Euro an Kapital angesammelt und hinterlegt. Mit diesem Betrag sei ein ausreichendes finanzielles Polster vorhanden, um selbst schwerwiegende und großflächige Marktrisiken verlässlich abzufedern. Weitere Einzahlungen seien daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt von Tui betrifft die blockierte Liquidität innerhalb der Unternehmen. Das in den Fonds eingezahlte Geld fehle den Reiseveranstaltern für strategische Investitionen, technologische Innovationen und den Ausbau des operativen Geschäfts. Zudem bemängelt der Konzern die fehlende Anlagestrategie des Fondsvermögens. Angesichts der herrschenden Geldentwertung verliere das hinterlegte Kapital real kontinuierlich an Wert, da es unter staatlicher Aufsicht unproduktiv verwahrt werde. Tui fordert die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu auf, den Spielraum für eine Entlastung der Verbraucher und Unternehmen zu nutzen, da eine Beitragsabsenkung den Bundeshaushalt kein Steuergeld kosten würde. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatten führende Branchenvertreter das Ministerium auf den dringenden Reformbedarf hingewiesen, ohne dass seither substanzielle politische Schritte eingeleitet wurden.

Der gerichtliche Hintergrund und das Dertour-Verfahren

Der aktuelle Vorstoß des Reisekonzerns steht in direktem Zusammenhang mit einem langwierigen Rechtsstreit zwischen der Dertour Group und dem Deutschen Reisesicherungsfonds, der kürzlich vor dem Kammergericht Berlin eine fundamentale Wende erfuhr. Dertour hatte juristisch gegen die Berechnungsmethode der Fondsbeiträge geklagt und die Rückzahlung von rund 1,27 Millionen Euro gefordert. Der Reiseveranstalter argumentierte, dass der Fonds unberechtigterweise auch Entgelte für jene Pauschalreisen erhoben habe, die bereits vor dem offiziellen Betriebsstart des Fonds am 1. November 2021 gebucht worden waren, deren Durchführung jedoch erst nach diesem Stichtag erfolgte.

Nach Auffassung von Dertour führte diese Praxis zu einer unzulässigen rückwirkenden Belastung und einer finanziellen Doppelabsicherung, da diese Altbuchungen bereits über das zuvor gültige System der privaten Sicherungsscheine geschützt waren. Während das Landgericht Berlin II in erster Instanz der Argumentation des Reiseunternehmens noch stattgab, hob das Kammergericht Berlin diese Entscheidung in der Berufungsinstanz vollständig auf und wies die Klage ab. Das Gericht schloss sich der Rechtsauffassung des Fonds an, wonach das Insolvenzrisiko im Zeitraum der tatsächlichen Durchführung der Reise lag und somit in die Zuständigkeit des neuen Absicherungsmodells fiel. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was die rechtliche Klärung auf dieser Ebene vorerst abschließt, obwohl die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht.

Strukturelle Bedenken des Deutschen Reiseverbandes

Der Deutsche Reiseverband reagierte mit erheblichem Unverständnis auf die gerichtliche Entscheidung aus Berlin. Der Branchenverband bezeichnete das Urteil als nicht nachvollziehbar und kritisierte, dass das Kernargument der wirtschaftlichen Doppelbelastung für die betroffenen Reiseveranstalter in der richterlichen Abwägung offenbar keine ausreichende Berücksichtigung fand. Da der Übergang zum neuen Sicherungssystem viele Marktteilnehmer vor ähnliche finanzielle Herausforderungen gestellt hat, besitzt das Verfahren eine erhebliche Tragweite für die gesamte deutsche Tourismuswirtschaft.

Der Verband kündigte an, die schriftliche Begründung des Kammergerichts nach deren Vorlage einer eingehenden juristischen Prüfung zu unterziehen. Trotz der verweigerten Revisionszulassung sieht die Interessenvertretung weiterhin dringenden Bedarf für eine finale und transparente Klärung der Übergangsregelungen. Unabhängig vom Ausgang des konkreten Gerichtsverfahrens fordert der Verband im ständigen Dialog mit der Geschäftsführung des Fonds und den politischen Entscheidungsträgern eine deutliche und dauerhafte Absenkung der laufenden Entgelte, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reiseanbieter zu sichern.

Auswirkungen auf mittelständische Reiseanbieter

Die Problematik der doppelten Beitragszahlung betrifft keineswegs nur die großen Akteure des Marktes, sondern stellt auch für mittelständische Reiseveranstalter ein spürbares Liquiditätsproblem dar. Als Beispiel gilt der Spezialveranstalter America Unlimited. Dessen Geschäftsführer Timo Kohlenberg wies wiederholt darauf hin, dass sein Unternehmen beim gesetzlich erzwungenen Wechsel vom privaten Absicherer Tourvers zum staatlich regulierten Fonds trotz einer schriftlich vereinbarten Haftungsübergabe für das gesamte Übergangsjahr doppelt zur Kasse gebeten wurde.

Mittelständische Unternehmen verfolgen die juristischen Auseinandersetzungen der Branchenriesen daher sehr genau. Obwohl America Unlimited bislang auf eine eigene Klage verzichtet hat, zeigt der Fall, dass die Auslegung der Beitragsordnung weitreichende Konsequenzen für die Finanzplanung der Unternehmen hat. Die Bindung von Liquidität wiegt in dieser Unternehmensgröße oft schwerer, da kleinere Veranstalter über geringere Kapitalreserven verfügen als internationale Großkonzerne und flexibler auf Marktveränderungen reagieren müssen.

Historische Entwicklung und die Bewährungsprobe des Fonds

Der Deutsche Reisesicherungsfonds wurde als direkte Konsequenz aus der spektakulären Insolvenz des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook im Jahr 2019 ins Leben gerufen. Damals reichten die gesetzlichen Haftungssummen der privaten Versicherer bei weitem nicht aus, um die Ansprüche der Verbraucher zu decken, sodass der deutsche Staat mit Steuermitteln in dreistelliger Millionenhöhe einspringen musste, um die geschädigten Urlauber zu entschädigen. Um ein solches Szenario für die Zukunft auszuschließen, schuf der Gesetzgeber ein neues, umfassendes Absicherungsmodell unter staatlicher Aufsicht, das durch die Beiträge der Branche selbst finanziert wird.

Seine bisher größte operative Bewährungsprobe bestand das System im Sommer des Jahres 2024 bei der Insolvenz der FTI Group, dem drittgrößten Reisekonzern Europas. Die Abwicklung dieses Großschadensfalls verlief nach Ansicht von Branchenkennern und Verbraucherschützern weitgehend reibungslos. Der Fonds übernahm die Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen und organisierte die geordnete Rückreise von tausenden Urlaubern, die sich zum Zeitpunkt der Insolvenz im Ausland befanden. Der Verband argumentiert nun, dass dieser Erfolg beweise, dass das System voll funktionsfähig und der Verbraucherschutz in höchstem Maße garantiert sei. Genau diese solide finanzielle Verfassung des Fonds wird nun von Tui und anderen Marktteilnehmern als Hauptargument angeführt, um die laufenden Zahlungen einzustellen und den Unternehmen dringend benötigtes Kapital für das operative Geschäft zurückzugeben.

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