Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Passagierabfertigung an Verkehrsflughäfen verabschiedet. Die Neuregelung der schwarz-roten Koalition schafft erstmals den rechtlichen Rahmen dafür, dass private Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen die auf den elektronischen Chips von Pässen und Personalausweisen gespeicherten biometrischen Daten auslesen dürfen.
Bislang war die Verarbeitung dieser hoheitlichen Daten ausschließlich staatlichen Stellen wie Passbehörden oder der Bundespolizei vorbehalten. Das neue Verfahren sieht vor, dass Fluggäste nach einer initialen Registrierung und dem Abgleich eines aktuellen Lichtbildes die Stationen vom Check-in über die Gepäckaufgabe bis hin zum Boarding kontaktlos per Gesichtserkennung durchlaufen können, ohne wiederholt Dokumente vorlegen zu müssen.
Die Einführung des digitalen Kontrollsystems erfolgt auf freiwilliger Basis für die Passagiere, wobei das Bundesverkehrsministerium betont, dass die herkömmliche Abfertigung am Schalter als gleichwertiges Verfahren uneingeschränkt bestehen bleibt. Um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, schreibt das Gesetz eine strikte Zweckbindung und eine zeitnahe Löschung der erhobenen Daten vor. Name und Bildnisse der teilnehmenden Fluggäste müssen spätestens drei Stunden nach dem tatsächlichen Abflug der jeweiligen Maschine vollständig aus den Systemen der beteiligten Unternehmen gelöscht werden. Die Luftfahrtbranche verspricht sich von der Teilautomatisierung eine Beschleunigung der Abläufe an den Kontrollpunkten und eine Reduzierung des Personalbedarfs in den Terminals.
Das Gesetz stößt bei der parlamentarischen Opposition sowie bei Bürgerrechtsorganisationen auf erhebliche Kritik. Bemängelt wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem datenschutzrechtlichen Risiko und dem tatsächlichen praktischen Nutzen. Laut der offiziellen Gesetzesbegründung beläuft sich die kalkulierte Zeitersparnis auf lediglich etwa eine Minute pro Passagier und Kontrollvorgang. Kritiker geben zu bedenken, dass für diesen geringen Zeitgewinn hochsensible, staatlich geschützte Biometriedaten in die Hände gewinnorientierter Privatunternehmen und externer IT-Dienstleister übergeben werden. Zudem wird bezweifelt, ob die Wahlfreiheit langfristig gewahrt bleibt, da abseits der gesetzlichen Vorgaben wirtschaftliche Anreize oder bauliche Priorisierungen an den Flughäfen zu einer faktischen Benachteiligung von Nutzern der analogen Abfertigung führen könnten.