Der deutsche Zoll hat am Flughafen Köln/Bonn eine erhebliche Menge unversteuerten Goldschmucks sichergestellt. Ein 42-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der aus dem Irak eingereist war, versuchte, die Kontrollstelle über den grünen Kanal für anmeldefreie Waren zu passieren.
Bei einer anschließenden Gepäckkontrolle entdeckten die Beamten acht Goldarmreifen und ein Paar Ohrringe mit einem Gesamtgewicht von über 200 Gramm. Die Schmuckstücke, deren Wert auf rund 20.000 Euro geschätzt wird, waren im Reisegepäck innerhalb von Babywindeln verborgen.
Da der Mitbringselwert die gesetzliche Freigrenze von 430 Euro für Flugreisende aus Nicht-EU-Staaten massiv überstieg, leiteten die Behörden umgehend ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein. Die für die legale Einfuhr fälligen Abgaben beliefen sich im vorliegenden Fall auf mehr als 4.300 Euro. Da der Beschuldigte den geforderten Betrag vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde der Schmuck als Sicherheitsleistung einbehalten. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens der Straf- und Bußgeldstelle droht dem Mann eine zusätzliche Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen bemisst.
Das Phänomen des Goldschmuggels über deutsche Verkehrsflughäfen beschäftigt die Behörden regelmäßig. Statistiken des Hauptzollamtes Köln zeigen, dass insbesondere auf Flugverbindungen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus der Türkei häufig versucht wird, Edelmetalle ohne die erforderliche Anmeldung an der Fiskalgrenze vorbeizuschleusen. Der Zoll weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eingeführte Waren ab einem Gesamtwert von 430 Euro bei Flugreisen zwingend beim roten Ausgang deklariert werden müssen. Die Ausrede, von den geltenden Bestimmungen nichts gewusst zu haben, schützt Schmuggler im Regelfall nicht vor der Einleitung von Strafverfahren.
Wirtschafts- und Rechtsexperten betonen zudem die volkswirtschaftliche Dimension unkontrollierter Edelmetallimporte. Durch den illegalen Import wird nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer umgangen, sondern oft auch der reguläre Edelmetallhandel im Inland benachteiligt. Die Kontrollen an den Flughäfen dienen daher neben der Einnahmensicherung für den Staat auch der Marktüberwachung. Die beschlagnahmten Gegenstände verbleiben in der Regel so lange im Gewahrsam der Bundesfinanzverwaltung, bis alle steuerlichen und strafrechtlichen Verpflichtungen durch den Verursacher vollständig beglichen wurden.