Die drei belgischen Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel-Hauptstadt haben sich auf die Einführung einer flächendeckenden Pkw-Maut für Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen geeinigt.
Das Vorhaben soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und beendet die bisherige Mautfreiheit für Personenkraftwagen auf belgischen Straßen. Die regionalen Verkehrs- und Finanzminister begründen den Schritt mit den hohen Kosten für die Instandhaltung und den Erhalt des Straßennetzes, für das in Belgien die einzelnen Regionen zuständig sind. Die endgültige rechtliche Umsetzung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regionalparlamente sowie der Prüfung durch die europäischen Behörden auf Konformität mit dem EU-Recht.
Die Gebührenstruktur der geplanten digitalen Vignette ist gestaffelt und orientiert sich am Fahrzeugtyp sowie an der jeweiligen Schadstoffklasse. Die Preisspanne für eine Jahresvignette soll zwischen 90 Euro für reine Elektrofahrzeuge und bis zu 125 Euro für ältere Modelle mit Verbrennungsmotor liegen. Für Touristen und Transitreisende, insbesondere aus dem angrenzenden deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen, sind zudem Kurzzeitvignetten mit Gültigkeiten von 24 Stunden, zehn Tagen sowie ein oder zwei Monaten vorgesehen. Zweiräder und Omnibusse bleiben nach den aktuellen Plänen von der Zahlungspflicht befreit. Die Erfassung und Überwachung der Mautpflicht soll über ein automatisiertes Kamerasystem mittels Kennzeichenerkennung erfolgen, wobei Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro geahndet werden sollen.
Die politische Debatte um das Projekt birgt erhebliche rechtliche und administrative Risiken, die an frühere europäische Mautprojekte erinnern. Um die heimische Bevölkerung nicht übermäßig zu belasten, planen die belgischen Regionalregierungen eine kompensierende Senkung der nationalen Kraftfahrzeugsteuer. Diese Verkopplung von Infrastrukturabgabe und steuerlicher Entlastung für Inländer hatte im Jahr 2019 bereits zum Scheitern der deutschen Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt, da dies als Diskriminierung ausländischer EU-Bürger gewertet wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die belgischen Gesetzgeber ein rechtssicheres Modell vorlegen können, das den europäischen Gleichheitsgrundsätzen standhält, ohne die eigenen Steuerzahler zusätzlich zu belasten.
Wirtschafts- und Verkehrsverbände im Grenzraum äußern zudem Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den kleinen Grenzverkehr und den regionalen Handel. Eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Hürde könnte Tagesausflüge und Einkaufsfahrten in die grenznahen Städte wie Lüttich oder Eupen unattraktiver machen. Kritiker bemängeln außerdem, dass die technische Umsetzung über flächendeckende Kameraüberwachungen datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Da die Mauteinnahmen direkt in die Kassen der drei autonomen Regionen fließen, erfordert das System zudem einen komplexen innerbelgischen Verteilungsschlüssel, was die Verwaltungskosten des Projekts in die Höhe treiben könnte.