
Gerichtsurteil verpflichtet Wizz Air zur Wiedereinstellung entlassener Piloten in Rumänien
Die Billigfluggesellschaft Wizz Air ist durch rechtskräftige Urteile rumänischer Gerichte dazu verpflichtet worden, eine Gruppe von Piloten wieder einzustellen, die während der Pandemie unrechtmäßig entlassen wurden. Die Entscheidungen betreffen ehemaliges Personal an den Standorten Bukarest und Cluj-Napoca. Die Justiz stellte fest, dass die Kündigungen gegen geltendes Arbeitsrecht verstießen und die angeführten Gründe unvereinbar mit gesetzlichen Sicherheitsgrundsätzen waren. Damit gilt das Arbeitsverhältnis rechtlich als nie unterbrochen, was die Fluggesellschaft dazu zwingt, nicht nur die Stellen anzubieten, sondern auch Dienstjahre und berufliche Rechte rückwirkend anzuerkennen. Die Gewerkschaftsorganisation FPU Rumänien, welche die Betroffenen seit 2021 durch die Instanzen vertrat, wertet den Ausgang des Verfahrens als bedeutenden Präzedenzfall für die gesamte europäische Luftfahrtbranche. Neben den Verstößen gegen das Arbeitsrecht wurden in separaten Verfahren zudem Anzeichen von Diskriminierung bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter festgestellt. Dieser spezifische Sachverhalt ist derzeit noch vor dem Obersten Kassations- und Gerichtshof anhängig. Die Arbeitnehmervertreter fordern nun eine transparente Umsetzung der Wiedereingliederung und bestehen darauf, den Prozess mit Rechtsberatern zu begleiten, um die Einhaltung nationaler und europäischer Standards sicherzustellen. Zusätzliche Recherchen zur wirtschaftlichen Lage von Wizz Air zeigen, dass das Unternehmen derzeit massiv expandiert und händeringend qualifiziertes Personal sucht, um den ambitionierten Flugplan für das Jahr 2026 umzusetzen. Der Konzern steht jedoch aufgrund seiner Personalpolitik immer wieder in der Kritik internationaler Gewerkschaftsverbände. In Rumänien, einem der wichtigsten Märkte für den Low-Cost-Carrier, könnte dieses Urteil nun die Verhandlungsposition der Belegschaft nachhaltig stärken. Die Gerichte machten deutlich, dass wirtschaftliche Krisen wie eine Pandemie keine Rechtfertigung für die Umgehung fundamentaler Arbeitnehmerrechte darstellen.








