Anzeigetafel am BER (Foto: Steffen Lorenz).
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1. Feber 2024: Verdi ruft an elf Airports das Sicherheitspersonal zum Streik auf

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An elf deutschen Airports ruft die Gewerkschaft Verdi am 1. Feber 2024 das Sicherheitspersonal zum Streik auf. Passagiere müssen mit erheblichen Einschränkungen und vielen Flugausfällen rechnen, denn einzelne Flughäfen haben bereits mitgeteilt, dass am Donnerstag überhaupt keine Abflüge stattfinden werden.

An den Airports Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Köln/Bonn, Düsseldorf, Leipzig/Halle, Dresden, Erfurt, Frankfurt und Stuttgart sind die Verdi-Mitglieder, die im Sicherheitsbereich arbeiten, am 1. Feber 2024 zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Dies hat zur Folge, dass die Sicherheitskontrollen nur eingeschränkt bzw. mancherorts auch gar nicht durchgeführt werden können.

Der Flughafen Hamburg teilte dazu wie folgt mit: „Die Gewerkschaft Verdi hat für die Zeit von Mittwoch, 31. Januar 2024, 22 Uhr, bis Donnerstag, 1. Februar 2024, 22 Uhr, die Beschäftigten der Sicherheitskontrolle an Flughäfen bundesweit zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen – auch der Hamburger Flughafen ist davon betroffen. Die Zentrale Sicherheitskontrolle muss aufgrund des ver.di Streiks am Donnerstag ganztägig geschlossen bleiben. Aus diesem Grund werden alle 126 Abflüge am Donnerstag gestrichen oder finden ohne Passagiere statt.“

Auch am BER wird es am Streiktag keine kommerziellen Flüge mit Fluggästen geben. Dazu schreibt die Betreibergesellschaft in einer Mitteilung: „Aufgrund des angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di für die Luftsicherheitskräfte an mehreren Verkehrsflughäfen sind am Flughafen Berlin Brandenburg am kommenden Donnerstag, 1. Februar 2024, keine Abflüge möglich. Darüber hat die Flughafengesellschaft am Abend ihre Partner wie die Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdienstleister, Sicherheitsunternehmen und ansässige Gewerbebetriebe offiziell informiert. Betroffene Fluggäste werden gebeten, sich bei ihrer Fluggesellschaft zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren. Ankünfte können ebenfalls betroffen sein. Darüber entscheidet die jeweilige Fluggesellschaft. Ursprünglich waren für den Verkehrstag je rund 170 Starts und Landungen mit knapp 50.000 Passagieren geplant“.

In Köln/Bonn hingegen geht man nicht davon aus, dass alle Flüge abgesagt werden müssen. Dennoch müssen sich Reisende darauf einstellen, dass es zu längeren Wartezeiten und Ausfällen kommen kann. Dazu der Betreiber: „Aufgrund der Streikankündigung ist am Flughafen Köln/Bonn mit erheblichen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs und Flugausfällen zu rechnen. Passagiere, die für Donnerstag einen Flug von oder nach Köln/Bonn gebucht haben, werden gebeten, sich bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter über den Status ihres Fluges zu informieren, bevor sie zum Flughafen anreisen. Am Donnerstag sind regulär insgesamt 103 Passagierflüge (52 Starts, 51 Landungen) geplant“.

Ebenso geht der Flughafen Stuttgart davon aus, dass es zu Wartezeiten und Ausfällen kommen könnte: „Die Gewerkschaft ver.di hat das Sicherheitspersonal an den Flughäfen für Donnerstag, 01. Februar 2024 bundesweit zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Auch am Flughafen Stuttgart müssen Passagiere deshalb mit Beeinträchtigungen im Betrieb und mit Flugausfällen rechnen. Passagieren, die für Donnerstag einen Flug gebucht haben, wird empfohlen, den Status ihres Fluges zu checken“.

Kritik am Streikaufruf übt der Branchenverband BDL aus. Dieser hält nichts davon, dass Tarifstreitigkeiten auf dem Rücken der Passagiere durch Lahmlegen des Flugverkehrs ausgetragen werden sollen. Im Vorjahr hat Verdi zu ähnlichen Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Zumindest bezogen auf das Sicherheitspersonal handelt es sich um den ersten Streik, zu dem die Gewerkschaft im Jahr 2024 aufruft.

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen

„Durch den Warnstreik werden voraussichtlich tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Streik-Aktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus“, so . Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei Airhelp.

„Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

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1 Comment

  • Wolfgang Ludwig , 31. Januar 2024 @ 22:15

    Langsam reicht es! Reisen nach Deutschland wird ziemlich mühsam!
    Gibt es dort keine Kultur des Verhandelns?

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