
Wien: Corona-Einreisekontrollen mit Schwachstellen
Personen, die nach Österreich einreisen wollen und aus einem Gebiet kommen, das mit einer Reisewarnung belegt ist, müssen in Quarantäne. Davon ausgenommen sind Passagiere, die einen negativen PCR-Test, dessen Abnahme nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen können. Weiters haben Einwohner Österreichs – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – die Möglichkeit binnen 48 Stunden den Test nachzuholen. Ist das Ergebnis negativ, ist die Absonderung beendet. Soweit die bekannte Theorie, doch wie läuft es in der Praxis? Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Flug aus der Schengen-Region oder einem Drittstaat ankommt. Bei Ländern, die nicht dem EU-Schengengebiet angehören, ist es recht einfach, denn es findet eine verpflichtende Passkontrolle statt und zwar ganz unabhängig von der Corona-Pandemie. Unmittelbar vor der Kontrollstation der Polizei übernehmen Soldaten des Bundesheers im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (zuständige Gesundheitsbehörde) die Kontrolle der Unterlagen. Wer einen negativen PCR-Test hat, zeigt diesen gemeinsam mit dem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vor. Der Soldat oder die Soldatin überprüft die Unterlagen, gibt dieses anschließend wieder zurück und wünscht einen schönen Tag. Wichtig: Wer aus einem Gebiet, das quarantänepflichtig ist einreisen möchte und einen negativen PCR-Befund, der den Kriterien entspricht, vorlegen kann, muss das Formular, das per Mail durch die Airline zugeschickt wird oder aber an Bord ausgeteilt wird, nicht ausfüllen. Dieses wird nicht benötigt. Etwas anders verhält es sich, wenn man nur auf der Durchreise ist oder keinen negativen PCR-Befund hat. In diesen Fällen muss das Formular ausgefüllt werden und gemeinsam mit dem Reisepass oder Personalausweis an das Bundesheer

