Juli 15, 2021

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Juli 15, 2021

Knallhart: Malta steckt Ungeimpfte für 1.520 Euro in Quarantäne

Malta praktiziert seit Mittwoch knallharte Einreiseregeln, die dazu führen, dass für ungeimpfte Touristen der Strandurlaub regelrecht ins Wasser fallen wird. Der Mittelmeerstaat verlangt von Getesteten und Genesenen eine zweiwöchige Quarantäne, die in speziellen Hotels verbracht werden muss. Hierfür fallen stolze 1.400 Euro – exklusive Essen und Trinken – an. Die Summe muss an Ort und Stelle im Voraus bezahlt werden. Das Hotelzimmer darf man während der Absonderung nicht verlassen. Dazu kommt, dass kurz vor dem Ende der Quarantäne ein PCR-Test auf eigene Kosten gemacht werden muss. Fällt dieser negativ aus, darf man den „Hotel-Knast“ verlassen. Für den Test werden weitere 120 Euro fällig. Im günstigsten Fall steigt man ohne Verpflegung mit 1.520 Euro aus. Die Summe und die lange Absonderung dürfte dazu führen, dass viele Reisende ihre Urlaube stornieren werden. Während Individualreisende, die ihre Flüge und Hotels selbst gebucht haben, auf den Good Will der Airlines und Hotels angewiesen sind, können Pauschalreisende bei ihrem Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag erklären, da die Durchführung der gebuchten Reise unzumutbar geworden ist. Dies insbesondere deshalb, weil Malta großspurig mit Urlaub für Genesene, Geimpfte und Getestete geworben hat, jedoch nach nur wenigen Tagen nur noch vollständig Geimpfte einreisen lässt. Vollständiger Impfschutz notwendig Laut Tourismusministerium werden alle Impfungen, die in der Europäischen Union anerkannt. Bei allen Vakzinen müssen die vom Hersteller vorgesehenen Dosen verabreicht worden sein. Anschließend müssen mindestens 14 Tage verstrichen sein. Das bedeutet zum Beispiel bei Moderna, dass man zwei Wochen nach der zweiten Dosis ohne Quarantäne nach Malta einreisen darf. Im Fall

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Edelweiss nimmt Tansania-Dreiecke auf

Die schweizerische Ferienfluggesellschaft Edelweiss Air nimmt mit Kilimandscharo, Sansibar und Dar es Salaam drei neue Ziele in Tansania auf. DIese sollen pünktlich zu den eidgenössischen Herbstferien beflogen werden. Edelweiss fliegt ab dem 8. Oktober 2021 zwei Mal pro Woche direkt von Zürich zum Kilimanjaro International Airport. Anschließend geht es weiter nach Sansibar, jedoch nur einmal pro Woche, denn ab 12. Oktober 2021 wird am anderen Verkehrstag alternativ nach Dar es Salam weitergeflogen. Derartige Verbindungen mit Zwischenstopp nennt man Direktflüge. Nonstop-Flüge wäre von A nach B ohne Zwischenlandung.

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Corendon: Paderborn mit neuer Airline für Griechenland-Flüge

Heuer steht das Griechenland-Programm ab Paderborn unter keinem guten Stern, denn mit Green Airlines holte sich der Airport einen nicht gerade zuverlässigen Chartervermarkter. Das soll sich im kommenden Jahr ändern, denn Corendon Europe wird Heraklion und Rhodos bedienen. Die Ziele sollen an den Verkehrstagen Montag und Freitag (Heraklion) sowie Dienstag und Samstag (Rhodos) mit Boeing 737 bedient werden. Die Aufnahme der Routen ist für Mai 2022 angekündigt.  “Wir freuen uns sehr über das erweiterte Engagement der Corendon Airlines, die als solider und zuverlässiger Partner bekannt ist. Die griechischen Inseln gehören zu den beliebtesten Zielen der Menschen in Ostwestfalen-Lippe und den angrenzenden Regionen. Damit haben wir schon heute ein attraktives Angebot für den Sommer 2022”, erläutert Flughafen-Prokurist Roland Hüser.

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Katar lässt Geimpfte ohne Quarantäne einreisen

Seit Montag können vollständig Geimpfte ohne Quarantäne nach Katar einreisen. Zusätzlich muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Personen, die nicht oder unvollständig geimpft sind, müssen sich weiterhin der Absonderung und mehreren Tests unterziehen. Das Gesundheitsministerium von Katar teilte mit, dass vollständig Geimpfte bei der Einreise zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Weiters ist im Vorfeld eine elektronische Reiseanmeldung auszufüllen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so darf man den Golf-Staat ohne Quarantäne betreten. Andernfalls ist eine Absonderung anzutreten. Diese dauert je nach Einstufung des Herkunftsland bis zu zehn Tage. Ist der Staat grün eingestuft, so muss man nach einen negativen RT-PCR bei der Einreise vorweisen und kann sich nach fünf Tagen mittels eines weiteren RT-PCR aus der Quarantäne freitesten. Derzeit befinden sich beispielsweise Österreich und Deutschland auf dieser Liste. Bei gelben Staaten dauert die Absonderung sieben Tage und muss in einem Quarantäne-Hotel verbracht werden. Nebst dem negativen Befund, der bei der Einreise vorgewiesen werden muss, hat man am sechsten Tag einen weiteren RT-PCR vorzunehmen. Ist dieser negativ, so endet die Absonderung am Tag sieben. Zum Beispiel die Schweiz ist derzeit gelb eingestuft. Die rote Liste hat zur Folge, dass man zehn Tage in einem Quarantäne-Hotel verbringen muss. Der zweite Test ist am neunten Tag vorzunehmen und wenn dieser negativ ausfällt, kann man diese verlassen. Umstiege auf dem Flughafen Doha sind von den Quarantäne-Regeln für ungeimpfte Personen nicht erfasst. Diese sind weiterhin möglich, da man formell nicht nach Katar einreist. Offizielle Informationen hat das Gesundheitsministerium unter diesem Link bereitgestellt.

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Green Airlines drückt sich vor Entschädigungen

Der deutsche Chartervermarkter Green Airlines weigert sich strikt Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004 an jene Passagiere, die man sitzen gelassen hat, auszubezahlen. Nicht nur, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung ignoriert werden, sollen die Betroffenen nun auch auf dem angerichteten Schaden sitzen bleiben. Zur Abwehr berechtigter Ansprüche von Käufern, die mutmaßlich von diesem Unternehmen geprellt worden sein könnten – nach österreichischem Recht gilt die Unschuldsvermutung – drückt sich Green Airlines nun auch noch vor den Ausgleichszahlungen nach EU-VO 261/2004. Dafür leistet man sich gar einen Rechtsanwalt, der die Kundenforderungen „pulverisieren“ soll. Auf viele Reisende wirkt es durchaus abschreckend, wenn das Ansinnen nach der zustehenden Entschädigung gleich von einer Anwaltskanzlei negiert wird. Aviation Direct liegt ein solcher Anwaltsbrief vor. Darin behauptet der Rechtsvertreter von Green Airlines, dass man nicht zur Zahlung der Ausgleichsleistung verpflichtet wäre, da das Unternehmen gar nicht der EU-VO 261/2004 unterliegen würde. Den Kunden gegenüber präsentiert sich der Chartervermarkter als „klimafreundliche Fluggesellschaft“ und prahlt auf der Homepage gar mit einer umweltfreundlichen Flotte. Wenn man aber rechtmäßig zustehende Forderungen von Passagieren erfüllen muss, will man plötzlich keine Airline mehr sein. Green Airlines ist juristisch gesehen gar keine Fluggesellschaft. Konkret argumentiert eine Berliner Anwaltskanzlei, die im Auftrag des Chartervermarkters tätig ist, mit der Entscheidung C-292/18 des Europäischen Gerichtshofs. Zwei Fluggäste hatten Sundair geklagt, die zu diesem Zeitpunkt eine Betriebsgenehmigung beantragt hatte, jedoch noch nicht erteilt bekommen hatte. Mittels so genannter denkunmöglicher Rechtsauslegung, da Green Airlines laut LBA eben keine Betriebsgenehmigung beantragt hat, versucht man auf Grundlage zitierter Entscheidung des

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Klagenfurt: Hitreise legt Las-Palmas-Charter auf

Der Kärntner Tour Operator Hitreise legt im Herbst drei Einzelcharter von Klagenfurt nach Las Palmas auf. Die Flüge werden von der tschechischen Fluggesellschaft Smartwings mit Boeing 737 durchgeführt. Die Reisetermine sind: 19. Oktober 2021, 26. Oktober 2021 und 2. November 2021. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem wichtigen Partner Hitreise nach langer Pause erstmals wieder Direktflüge von Klagenfurt nach Las Palmas/Gran Canaria anbieten können. Die Nachfrage nach Urlaubsreisen vom Airport Klagenfurt ist sehr groß und wir freuen auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit mit Hitreise, um noch mehr spannende Reiseziele direkt ab Klagenfurt anbieten zu können.“, so Maximilian Wildt, Leitung Vertrieb Airport Klagenfurt.

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Ferienbeginn in Hessen. Lufthansa rechnet mit 76.000 Passagieren

Lufthansa rechnet aufgrund des Beginns der Sommerferien im deutschen Bundesland Hessen mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Carrier empfiehlt Reisenden frühzeitig am Flughafen Frankfurt am Main zu erscheinen und nach Möglichkeit digitale Services in Anspruch zu nehmen. Während dem ersten Ferienwochenende erwartet der Kranich-Konzern etwa 76.000 Passagiere am Hauptdrehkreuz. Angeboten werden heuer 192 Ziele und 1.800 Verbindungen pro Woche. Gegenüber der Zeit “vor Corona” entspricht dies in etwa 56 Prozent des vormaligen Angebots. Wer Sorge hat, nicht die richtigen Zertifikate für die Reise zu haben, kann diese auf ausgewählten Flügen bereits bis zu 72 Stunden vor Abflug durch ein Lufthansa Service Center prüfen lassen. Dies können Nachweise über Tests, eine überstandene Covid-19 Erkrankung und Impfungen sein. Auch die Bestätigungen digitaler Einreiseanmeldungen können geprüft werden. So ist vorab sichergestellt, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Lufthansa empfiehlt ihren Gästen, neben dem digitalen Nachweis auch die ausgedruckten Originalzertifikate auf der Reise weiterhin mitzuführen.

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Wizzair überarbeitet Reiseplanungskarte

Neben der neuen optischen Darstellung würden nun zusätzlich die Nationalität der Passagiere berücksichtigt und die Informationen in den Check-In-Prozess eingebunden, informiert die Fluggesellschaft. Damit sehen Passagiere vor dem Abflug, ob eine Quarantäne, etwaige Formulare oder ein 3G-Nachweis notwendig sind.  „Reisen zu erleichtern ist seit jeher unsere Mission. Nun mit dem umfangreichen Update der Reiseplanungskarte können unsere Passagiere noch leichter von A nach B gelangen. So bringen wir Orientierung und Sicherheit in den Dschungel der Reisebeschränkungen”, so Wizzair-Sprecher Andras Rado. Interaktive Reiseplanungskarte Das im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte interaktive Tool ermöglicht es Passagieren sich vor ihrer Reise über Covid-Beschränkungen zu informieren. Um die Karte zu benutzen, müssen die Passagiere einfach auf den gewünschten Abflughafen klicken und können dann aus allen verfügbaren Zielen im Wizz-Netzwerk wählen. Zusätzlich kann nun die Nationalität der Passagiere ausgewählt werden. Länder und Flughäfen sind je nach Einschränkungen farblich gekennzeichnet – grün bedeutet, dass es keine Einschränkungen für die Einreise auf dem Luftweg gibt, gelb bedeutet, dass es teilweise Einschränkungen (3G-Nachweis/Quarantäne) für die Einreise auf dem Luftweg gibt und rot bedeutet, dass es ein vollständiges oder teilweises Einreiseverbot auf dem Luftweg gibt.

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