Juli 22, 2021

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Juli 22, 2021

HAJ: Martin Roll wird neuer Geschäftsführer

Martin Roll wird neuer Geschäftsführer am Flughafen Hannover. Das hat der Aufsichtsrat der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH in seiner 276. Sitzung ein-stimmig beschlossen. Der 50-Jährige soll die Arbeit als kaufmännischer Geschäftsführer in den nächsten Monaten aufnehmen, der genaue Zeitpunkt werde noch festgelegt, teilte der Flughafen am Donnerstag mit. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. „Ich freue mich sehr, die Zukunft des Flughafens Hannover aktiv mitzugestalten. Der Luftverkehr ist für mich Herausforderung und Herzensangelegenheit zugleich,“ so Roll. Künftig soll eine Doppelspitze aus zwei Geschäftsführern den Flughafen leiten. Die Position eines technisch-betrieblichen Geschäftsführers soll kommendes Jahr besetzt werden. Der bisherige alleinige Geschäftsführer Raoul Hille werde sich wie langfristig geplant Ende 2022 nach dann 18 Jahren in den Ruhestand verabschieden.

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Freitag: Flynas landet erstmals in Salzburg

Der Flughafen Salzburg erwartet am Freitag, den 23. Juli 2021 gegen 11 Uhr 15 die Erstlandung von Flynas. Der saudi-arabische Carrier wird künftig die Mozartstadt mit Riad verbinden. Eigentlich wollte die Billigfluggesellschaft schon im Vorjahr starten, aber die Corona-Pandemie und die damit verbundenen harten Einreise- und Quarantänebestimmungen machten einen Strich durch die Rechnung. Am Freitag ist es dann soweit. Für Geimpfte gestaltet sich das Reisen zwischen Österreich und Saudi-Arabien (und umgekehrt) derzeit einfach.

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American Airlines schreibt wieder Gewinne

Ein Schritt in die richtige Richtung: Die US-Fluggesellschaft American Airlines hat im zweiten Quartal erstmals seit Beginn der Corona-Krise wieder einen kleinen Gewinn erwirtschaftet. Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sei die allmähliche Erholung der Luftfahrt. Unter dem Strich schaut bei American Airlines ein Gewinn von rund 19 Millionen Euro heraus. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero. Noch im Vorjahr, als die Branche aufgrund der größten Krise der Luftfahrtgeschichte brach lag, hatte die Fluggesellschaft einen Verlust von gut zwei Milliarden Dollar verkraften müssen. Zumindest rechnerisch kann das Unternehmen aus dem Vollen schöpfen – eigenen Angaben nach verfügte der US-Carrier zum Quartalsende über liquide Mittel von rund 21,3 Milliarden Dollar.

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Arbeiterkammer klagt gegen X-Jam-AGB

Die Arbeiterkammer führt derzeit gegen den Veranstalter der X-Jam-Maturareisen, DocLX Travel Ecents GmbH, ein Gerichtsverfahren. Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass insgesamt elf Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen. So geht es etwa um eine Stornogebühr, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten anfallen würden. Zudem hat die AK Klauseln zu Bearbeitungsgebühren angefochten. Nach Ansicht der AK sind weder die Storno- noch die Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Verfahren läuft noch. Die AK hat im Jänner 2021 gegen die DocLX Travel Events GmbH eine Klage wegen elf rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebracht. DocLX veranstaltet Abschluss- bzw. Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Das Verfahren läuft, es gibt noch kein Urteil. Die AK beanstandet beispielsweise eine Klausel, wonach ab der eingelangten unterschriebenen Buchungsanmeldung bei der Stornierung der Reise Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt anfallen. Für die AK ist die Klausel rechtswidrig, auch weil UrlauberInnen im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht. AK-Konsumentenexperte Martin Goger: „Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort.“ Außerdem hat im Falle einer Stornierung die Entschädigung für

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Kollision am Boden: FlyDubai und Gulf Air machten unfreiwillige Bekanntschaft

Auf dem Flughafen Dubai-DXB ist es am Donnerstagvormittag während dem Rollen zu einem Zusammenstoß zweier Verkehrsflugzeuge gekommen. Verletzte gab es keine, denn alle Insassen kamen mit dem Schrecken davon. Der Vorfall verursachte aber signifikante Verspätungen, da aus Sicherheitsgründen eine Piste gesperrt werden musste. Betroffen waren eine Boeing 737-800 von FlyDubai sowie ein Airbus A321neo von Gulf Air. „Der Flydubai-Flug FZ 1461 von Dubai International (DXB) zum Bishkek International Airport (FRU) ist am 22. Juli 2021 aufgrund eines geringfügigen Zwischenfalls mit einem unserer Boeing 737-800 der nächsten Generation und einem anderen Flugzeug auf dem Rollweg wieder zum Gate zurückgekehrt”, so FlyDubai in einer ersten Stellungnahme. Der Flughafenbetreiber fügte hinzu: “Dubai Airports kann bestätigen, dass sich in den frühen Morgenstunden des Donnerstag, 22. Juli 2021, ein Vorfall bei DXB mit zwei Passagierflugzeugen ereignet hat. Infolgedessen wurde eine Start- und Landebahn vorübergehend gesperrt, um den kleineren Vorfall zügig bewältigen zu können. Der Betrieb bei DXB war nicht beeinträchtigt und die Start- und Landebahn wurde nach zwei Stunden wieder geöffnet.” Gulf Air bestätigt die unfreiwillige Begegnung ebenfalls und spricht in einer offiziellen Erklärung davon, dass eine ihrer Maschinen am Heck von einem Flugzeug einer anderen Airlines getroffen wurde. Die Passagiere will man umbuchen. Im Einsatz war ein Airbus A320neo, jedoch blendete der Carrier den Maschinentyp in der Anfragebeantwortung aus.

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Virusvariantengebiete: Deutschland schafft Quarantäne für Geimpfte ab

Die deutsche Bundesregierung wird die Corona-Einreiseverordnung bis vorläufig 10. September 2021 verlängern. Es handelt sich um die so genannte Musterverordnung, denn die Bundesländer erlassen die Vorschriften selbst. Daher gibt es bereits heute minimale Abweichungen. Deutschland reagiert offenbar auf den Umstand, dass sich die Delta-Variante in immer mehr Staaten ausbreitet und dort bereits dominiert. Würde man der bisherigen Logik folgen, so müsste schon bald zumindest ganz Europa als so genanntes Virusvariantengebiet eingestuft werden. Genau auf diesem Umstand geht man ein und will die Quarantänebestimmungen für Geimpfte lockern. Derzeit müssen alle – egal ob geimpft, genesen oder getestet – aus Virusvariantengebieten kommend für 14 Tage in Quarantäne. Die Möglichkeit des Freitestens ist – im Gegensatz zu Österreich – nicht vorgesehen. In Zukunft sollen Geimpfte nicht mehr in Absonderung müssen und zwar dann, wenn “die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist“, ist in der Unterlage zu lesen. Zuletzt landete auch ein Fall vor Gericht, in dem eine Frau nur vier Tage vor der Herabstufung auf Hochinzidenzgebiet aus Portugal eingereist ist. Darauf reagiert die Regierung und legt nun fest, dass wenn ein Gebiet vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenz-Gebiet heruntergestuft wird und man sich in Quarantäne befindet, dass dann die milderen Regeln der Hochinzidenz-Gebiete zur Anwendung kommen sollen.

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ÖAMTC informiert: Diese Rechte haben Passagiere

Wenn sich ein Flug verspätet oder gar gestrichen wird, ist es wichtig, seine Rechte als Passagier zu kennen. „Die EU-Fluggastrechte-Verordnung liefert für solche Fälle klare Regeln. Diese gelten für Flüge innerhalb der EU, aus der EU in andere Länder oder aus anderen Ländern in die EU, sofern es sich dabei um eine EU-Airline handelt“, weiß ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Je nach Dauer der Verspätung besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistung oder Ausgleichszahlung.“ Ist der Flug um fünf Stunden oder mehr verzögert oder wird gar annulliert, haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises, eventuell mit einem Rücktransport zum ersten Abflugort oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel. Fluglinien sind im Falle eines verspäteten Abflugs grundsätzlich verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie Telefonate oder das Versenden von E-Mails zu ermöglichen. Die Betreuungsleistung ist von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz abhängig: Bei Flugstrecken bis 1.500 km hat man ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf die Betreuungsleistung. „Wird das verweigert, so lohnt es sich, die Rechnungen für Snacks & Co. aufzuheben, um die Ausgaben später einfordern zu können“, rät der Jurist des Mobilitätsclubs. „Kommt man mindestens drei Stunden verspätet am Endziel an, haben Flugreisende außerdem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.“ Ansprüche bei Flugannullierung – Zeitpunkt der Information entscheidend Fällt ein gebuchter Flug aus, hat man als Passagier die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung (d. h. andere Beförderung zum Ziel oder frühestmöglicher Rückflug zum ersten Abflugort). „Eine pauschale Entschädigung muss die Fluglinie dann bezahlen, wenn der Passagier nicht mindestens zwei

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Russland: Azimuth Airlines flottet sechs A220-300 ein

Die russische Azimuth Airlines bestellte auf der Luftfahrtmesse MAKS sechs Airbus A220-300 und wird damit ab dem kommenden Jahr Erstbetreiber dieses Musters in der Russischen Förderation. Die Regionaljets werden über die Leasinggesellschaft ALC bezogen und sollen in Rostov-on-Don, Krasnodar und Mineralnye Vody stationiert werden. Im Zuge der Bekanntgabe erklärte Azimuth Airlines, dass die A220-300-Flugzeuge sowohl im Inland als auch auf internationalen Kurzstreckenflügen eingesetzt werden sollen. Damit geht der Carrier einen bislang einzigartigen Spagat, denn viele Mitbewerber haben sich in dieser Größenklasse aufgrund üppiger Zuschüsse der Regierung ausschließlich für den Sukhoi Superjet entschieden. Azimut bestellt sowohl bei Airbus als auch bei der United Aircraft Corporation.

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Arbeiterkammer richtet wieder Infostand am Flughafen Wien ein

Die Arbeiterkammer Niederösterreich richtet auch heuer wieder einen Info-Stand am Flughafen Wien-Schwechat ein. Dieser steht ab 30. Juli 2021 im Terminal 1, das derzeit nur für den Check-in genutzt wird, zur Verfügung. “Wie man auf böse Überraschungen am Urlaubsort richtig reagiert und was zu tun ist, wenn es Probleme mit dem Flug gibt, wissen die Konsumentenschützer*innen der AK Niederösterreich. Bis 29. August beraten sie Reisende direkt vor Ort am Terminal 1 des Flughafens Wien-Schwechat”, so die AK in einer Medienerklärung. Heuer dürften die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer auch mit zum Teil kuriosen Auslegungen von Coronamaßnahmen durch Airlines befasst sein. Beispielsweisen produzieren einige Anbieter Warteschlangen, in dem Passagiere trotz Web-Check-in zum Schalter gezwungen werden.

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Russland: 58 Sukhoi SSJ-100 an vier Airlines verkauft

Mit Hilfe durchaus hoher Subventionen versucht die Regierung der Russischen Föderation den Einsatz von Maschinen, die im Inland gebaut wurden, schmackhaft zu machen. Ein besonderes Augenmerk hat die Staatsführung auf den Sukhoi SSJ-100 gelegt. Das Programm scheint nun erste Früchte zu tragen. Der Staatskonzern Rostec, dem auch die United Aircraft Corporation unterstellt ist, teilte am Donnerstag mit, dass insgesamt 58 Superjets an vier russische Airlines verkauft wurden. Derzeit findet in der Nähe von Moskau die Luftfahrtmesse MAKS statt, so dass davon auszugehen ist, dass man die Bekanntgabe der Deals aus Prestigegründen zurückgehalten hatte. Die Aeroflot-Konzernschwester Rossija soll künftig zum SSJ-Kompetenzzentrum innerhalb der Firmengruppe werden. Daher stockte man eine bestehende Order um 15 Exemplare auf. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass innerhalb des Konzerns sämtliche Sukhoi Superjets zu Rossija verschoben werden, bedeutet dies eine Zielflotte von insgesamt 149 Exemplaren. Damit wird der Carrier zum mit großem Abstand weltgrößten Operator des russischen Regionaljets. Red Wings entschied sich für 15 weitere SSJ-100 und Azimuth will ebenfalls 14 weitere Exemplare haben. Allerdings orderte die zuletzt genannte Fluggesellschaft auch sechs Airbus A220-300. Aurora will sich ebenfalls acht Superjets zulegen. Gleichzeitig prüft man auch die MS-21. Das Ziel der russischen Regierung ist es, dass ältere – noch aus Sowjetzeiten stammende – Muster endgültig vom Himmel verschwinden und gleichzeitig innerhalb der Russischen Föderation fast ausschließlich mit Maschinen aus heimischer Produktion geflogen wird. Um das Ziel erreichen zu können schüttet man üppige Subventionen aus. Insbesondere der SSJ-100 und die MS-21 sollen den Carriern schmackhaft gemacht werden. Es handelt sich

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