September 11, 2021

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September 11, 2021

FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Ab 15.9.2021: FFP2-Maskenpflicht auf Flügen von/nach Österreich

Das österreichische Gesundheitsministerium hat Flughäfen, Airlines und Piloten angewiesen, dass mit Wirksamkeit zum 15. September 2021 „normale MNS-Masken“ nicht mehr zugelassen sind. An Bord von Passagierflugzeugen, auch im Bereich Business Aviation, sowie in Terminals von Airports müssen wieder mindestens FFP2-Masken getragen werden. Im Notam A2504/21 werden sämtliche Betreiber – in der Luft und am Boden – angewiesen, dass ab 15. September 2021 das Betreten von Flughäfen sowie Flugzeugen nur noch dann erlaubt ist, wenn eine Maske, die mindestens dem FFP2-Standard entspricht, getragen wird. Das gilt sowohl für Reisende, die ab Österreich fliegen als auch für einfliegende Passagiere und zwar unabhängig vom durchführenden Operator. Die Folge daraus ist, dass auf allen Flügen von/nach Österreich FFP2-Maskenpflicht besteht. Wenn man beispielsweise von Deutschland nach Österreich fliegt, dann wäre bis zum Einsteigen ein normaler NMS („OP-Maske“) erlaubt und danach hat laut jüngster Anordnung zumindest eine FFP2-Maske getragen zu werden. Aus der Anordnung des Ministeriums ergibt sich auch, dass höherwertige Schutzmasken zulässig sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Produkte nach dem FFP3-Standard handeln. Theoretisch könnte man auch eine „echte Gasmaske“ verwenden, sofern diese kein Ventil zum Ausatmen hat. Dies wäre auch bei FFP2-Masken nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könnten. Letztere haben dies mittels Attest eines Arztes nachzuweisen. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und maximal 14 Jahren dürfen weiterhin einen einfachen Mund-Nasen-Schutz („Community Mask“) tragen. Darüber besteht ausdrücklich die Verpflichtung Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, zu tragen. Die Anweisung des

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