Ab 15.9.2021: FFP2-Maskenpflicht auf Flügen von/nach Österreich

FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).
FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Ab 15.9.2021: FFP2-Maskenpflicht auf Flügen von/nach Österreich

FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).
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Das österreichische Gesundheitsministerium hat Flughäfen, Airlines und Piloten angewiesen, dass mit Wirksamkeit zum 15. September 2021 „normale MNS-Masken“ nicht mehr zugelassen sind. An Bord von Passagierflugzeugen, auch im Bereich Business Aviation, sowie in Terminals von Airports müssen wieder mindestens FFP2-Masken getragen werden.

Im Notam A2504/21 werden sämtliche Betreiber – in der Luft und am Boden – angewiesen, dass ab 15. September 2021 das Betreten von Flughäfen sowie Flugzeugen nur noch dann erlaubt ist, wenn eine Maske, die mindestens dem FFP2-Standard entspricht, getragen wird. Das gilt sowohl für Reisende, die ab Österreich fliegen als auch für einfliegende Passagiere und zwar unabhängig vom durchführenden Operator.

Die Folge daraus ist, dass auf allen Flügen von/nach Österreich FFP2-Maskenpflicht besteht. Wenn man beispielsweise von Deutschland nach Österreich fliegt, dann wäre bis zum Einsteigen ein normaler NMS („OP-Maske“) erlaubt und danach hat laut jüngster Anordnung zumindest eine FFP2-Maske getragen zu werden.

Aus der Anordnung des Ministeriums ergibt sich auch, dass höherwertige Schutzmasken zulässig sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Produkte nach dem FFP3-Standard handeln. Theoretisch könnte man auch eine „echte Gasmaske“ verwenden, sofern diese kein Ventil zum Ausatmen hat. Dies wäre auch bei FFP2-Masken nicht erlaubt.

Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könnten. Letztere haben dies mittels Attest eines Arztes nachzuweisen. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und maximal 14 Jahren dürfen weiterhin einen einfachen Mund-Nasen-Schutz („Community Mask“) tragen. Darüber besteht ausdrücklich die Verpflichtung Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, zu tragen.

Die Anweisung des österreichischen Gesundheitsministeriums ist vorläufig bis zum 31. Oktober 2021 befristet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Gültigkeit des Notams A2504/21 verlängert wird. Aus Gründen der Transparenz ist das Notam, das wie in der Luftfahrt üblich in englischer Sprache herausgegeben wurde, am Ende des Artikels im Original einkopiert.

Zusammenfassung der häufigsten Fragen:

Wer muss FFP2 oder höherwertig tragen?

Alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und von/nach Österreich fliegen oder aber ein Flughafenterminal betreten.

Wer muss keine Maske tragen?

Kinder, die nicht älter als sechs Jahre sind. Weiters können Personen, die aus medizinischen Gründen keine FFP2-Maske tragen können, darauf verzichten. Aber nur dann, wenn ein gültiges Attest eines Arztes vorgelegt werden kann.

Achtung! Wenn die medizinische Ausnahme auf Sie zutreffend ist, kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich bitte über die weitere Vorgehensweise. Manche Airlines verlangen die Atteste auf speziellen Formularen und einige wenige verweigern ohne Maske – Attest hin oder her – die Beförderung.

Wer darf weiterhin „normale Masken“ tragen?

Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe zwischen sechs und 14 Jahren. Ab dem 14. Geburtstag besteht FFP2-Maskenpflicht. Weiters dürfen schwangere Frauen ebenfalls eine „normale Maske” tragen. Falls die Schwangerschaft nicht offensichtlich ist, empfiehlt es sich ein Attest eines Arztes mitzunehmen.

Was bedeutet „mindestens FFP2 ohne Ventil“?

Das heißt, dass die Maske zumindest dem FFP2-Standard entsprechen muss und kein Ventil zum Ausatmen haben darf. Höherwertige Produkte – ohne Ventil – wie FFP3 oder gar Gasmasken sind erlaubt. Niederwertigere wie Stoffmasken oder sog. „OP-Masken“ sind nicht mehr erlaubt, außer bei Kindern und Schwangeren.

Praxisfrage: Ich fliege aus Deutschland, wo OP-Masken der Mindeststandard sind, nach Österreich. Ich fliege mit einer deutschen Airline. Welche Maske muss ich als normaler Reisender, der unter keine Ausnahme fällt, tragen?

Mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil, da die österreichische Bundesregierung angeordnet hat, dass dies auf allen Flügen von/nach Österreich sowie in Flughafenterminals in Österreich gilt. Übrigens: Die Verpflichtung gilt ab 15. September 2019 auch im Schienen- und Busverkehr.

Gilt die neue Anordnung nur für Passagiere oder auch für das Personal?

Für alle, also auch das Personal.

Wie lautet das Notam im Wortlaut?

A2504/21 – COVID-19: PASSENGERS REQUIREMENTS

THE REPUBLIC OF AUSTRIA, FEDERAL MINISTRY FOR HEALTH HAS ENACTED FOLLOWING REGULATION CONCERNING THE NEED TO WEAR PROTECTIVE MASKS ON BOARD AIRCRAFT IN RESPECT OF SARS-COV-2 / COVID-19:

.0) CHANGE-LOG:

0.1) FFP2-MASK RE-INTRODUCED AS PER 15.09.2021

.

1) ENTERING THE AIRPORT AND AICRAFT-CABIN IS ONLY PERMITTED IF TILL 14.09.2021 A COMMUNITY MASK AND AS OF 15.09.2021 A BREATHING-MASK PROTECTION CLASS FFP2 WITHOUT EXHALATION VALVE (OR AN EQUIVALENT MASK OR A MASK CORRESPONDING TO A HIGHER STANDARD) IS WORN.

2) EXEMPTED ARE CHILDREN UP TO THE AGE OF SIX AND PERSONS WHO CANNOT BE EXPECTED TO WEAR THE MASK FOR HEALTH REASONS. PREGNANT AND 6- TO 14-YEAR-OLDS CAN USE A COMMUNIY MASK INSTEAD OF THE FFP2-MASK. 10 SEP 15:50 2021 UNTIL 31 OCT 23:59 2021. CREATED: 10 SEP 15:51 2021″

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